Zürich Zürcher Gericht verurteilt Polizisten wegen Amtsgeheimnisverletzung

fn, sda

11.10.2024 - 09:05

"Nur zu deiner Info": Ein Gemeindepolizist muss sich wegen Amtsgeheimnisverletzung vor Obergericht verantworten. Er räumte ein, wohl "zu viel geplappert" zu haben. (Symbolbild)
"Nur zu deiner Info": Ein Gemeindepolizist muss sich wegen Amtsgeheimnisverletzung vor Obergericht verantworten. Er räumte ein, wohl "zu viel geplappert" zu haben. (Symbolbild)
Keystone

Das Zürcher Obergericht hat den 64-jährigen Gemeindepolizisten, der E-Mails mit Polizei-Interna verschickt hatte, wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken.

Das Obergericht war somit gleicher Ansicht wie die Vorinstanz, das Bezirksgericht Affoltern. «Für uns ist das ein klarer Fall», sagte der Oberrichter. «Es wurden eindeutig Polizei-Interna weitergegeben.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Polizist kann es noch vor Bundesgericht ziehen. Der Schweizer hatte in der Befragung am Freitag eingeräumt, «wohl zu viel geplappert» zu haben. Das sei aber keine böse Absicht gewesen. Am Stammtisch hätte er diese Informationen sicher nicht weitergegeben.

Der langjährige Polizist hatte Kolleginnen der Stadtkanzlei und der Einwohnerkontrolle E-Mails geschickt, in denen Personendaten von Verdächtigen und mögliche Straftaten offengelegt wurden.

fn, sda