Geroldswil ZH Gemeinde packt FDP-Flyer in die Wahlcouverts

SDA, gbi

24.1.2023 - 15:58

Werbung für eine Partei in den offiziellen Wahlunterlagen? Die Gemeinde Geroldswil sieht das nicht so eng. 
Werbung für eine Partei in den offiziellen Wahlunterlagen? Die Gemeinde Geroldswil sieht das nicht so eng. 
Keystone

Wahlberechtigte der Gemeinde Geroldswil ZH haben in ihren offiziellen Unterlagen Flyer der FDP gefunden. Die Gemeinde hält das für einen normalen Vorgang. Die SVP des Bezirks Dietikon ist jedoch sauer.

Rund 15 Meldungen von FDP-Flyern in offiziellen Unterlagen habe die Partei bekommen, sagte Jennifer Fischer, Vize-Präsidentin der SVP Bezirk Dietikon, am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Wahlwerbung direkt mit den Stimmunterlagen zu versenden, sei im Kanton Zürich aber untersagt, meint sie.

Die Gemeinde Geroldswil sieht die grossflächig verschickte Wahlwerbung für die Kantonsratswahlen vom 12. Februar nicht so eng. Es sei üblich, dass Gemeinde und Städte Wahlwerbung verschicken würden.

In Schlieren und Dietikon sei es etwa so gewesen, dass Werbung der Parteien von den Städten verschickt worden sei, sagt Gemeindeschreiber Karl Suter auf Anfrage. Und im benachbarten Bezirk Dielsdorf werde es nach seinen Informationen so gehandhabt, dass die Werbung im offiziellen Wahlcouvert verschickt werde.

Im Gemeinderat Geroldswil stellt die FDP die Mehrheit. Zufall oder nicht – die FDP sei die einzige Partei gewesen, die bei der Gemeinde angefragt habe, ob sie Flyer der Bezirkspartei für die Wahlen beilegen könne, erklärte der Gemeindeschreiber. Nach seinem Verständnis hätte das also auch die SVP tun können.

Wahlwerbung im Gesetz nicht erwähnt

Die Gemeinde legt den entsprechenden Paragraph im Gesetz über die Politischen Rechte also anders aus als die SVP. Dieser Paragraph regelt, was im offiziellen Wahlcouvert vorhanden sein muss. Das sind die Abstimmungsvorlage mit dem Beleuchtenden Bericht, die Wahl- und Stimmzettel, der Stimmrechtsausweis, die Wahlanleitung, das Beiblatt und das verschliessbare Stimmzettelcouvert.

Wahlwerbung wird im Gesetz nicht erwähnt. Doch Suter ist überzeugt: «Der Paragraph regelt lediglich die Minimalanforderungen an den Inhalt des Wahlcouverts». Die Aufzählung sei nicht abschliessend, Wahlflyer könnten seiner Meinung nach zugelassen sein.

Kein amtliches Material

Was stimmt nun? Eine Anfrage beim Kanton zeigt, dass die SVP recht hat. «Dieses Vorgehen ist nicht zulässig», sagt Stephan Ziegler, Leiter Wahlen und Abstimmungen beim Statistischen Amt auf Anfrage. Wahlwerbung sei schlicht kein amtliches Wahl- oder Abstimmungsmaterial und habe darum im Wahlcouvert nichts zu suchen.

«Ein separater Versand von Wahlwerbung über die Gemeinde ist hingegen erlaubt», sagt Ziegler. Diese Praxis sei bei diversen Gemeinden und Städten im Kanton üblich. Ob der Vorfall für Geroldswil Konsequenzen hat, kann Ziegler noch nicht beantworten.

Die SVP Bezirk Dietikon verurteilt die Aktion. Ob die Partei rechtliche Schritte ergreifen wird, könne sie jetzt aber noch nicht sagen, erklärt Vize-Präsidentin Fischer.

SDA, gbi