Zürich Prozess in Pfäffikon: Angeklagte bestreiten böse Absicht im Stalking-Fall

fn, sda

13.11.2024 - 11:39

In Pfäffikon mussten sich zwei mutmassliche Online-Stalker der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vor Bezirksgericht verantworten. Spiess-Hegglin verfolgte den Prozess von einem Nebenraum mit. (Archivbild)
In Pfäffikon mussten sich zwei mutmassliche Online-Stalker der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin vor Bezirksgericht verantworten. Spiess-Hegglin verfolgte den Prozess von einem Nebenraum mit. (Archivbild)
Keystone

Im Stalking-Prozess gegen zwei Männer, die Jolanda Spiess-Hegglin online belästigt haben sollen, weisen die Angeklagten jede böse Absicht von sich. Der Anwalt der Klägerin sieht jedoch klare Anzeichen von Stalking und Frauenfeindlichkeit.

Vor dem Bezirksgericht Pfäffikon standen am Mittwoch zwei Männer, die beschuldigt werden, die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin online gestalkt zu haben. Beide wiesen jegliche böse Absicht von sich und betonten, dass öffentliche Personen mit Kritik rechnen müssten.

Der 49-jährige Angeklagte, ein Fusspfleger, erklärte, er habe niemanden beleidigt oder verleumdet, sondern lediglich seine Meinung geäussert. Einige seiner Äusserungen seien zwar schärfer formuliert gewesen, doch er habe Spiess-Hegglin nie persönlich getroffen.

Anwalt sieht klare Stalking-Motive

Der Anwalt von Spiess-Hegglin argumentierte, dass es in diesem Fall nicht um freie Meinungsäusserung gehe, sondern um eindeutiges Stalking. Die beiden Angeklagten, darunter auch ein 79-jähriger Rentner, seien seit Jahren durch ihren Hass auf Spiess-Hegglin verbunden. Besonders schwerwiegend sei, dass sie Spiess-Hegglins Gesicht auf pornografische Bilder montiert und diese im Internet veröffentlicht hätten. Der Anwalt sieht Frauenfeindlichkeit als zentrales Motiv.

Forderungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwältin, die dem Prozess fernblieb, fordert für den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Franken sowie eine zusätzliche Busse von 600 Franken. Die Vorwürfe umfassen unter anderem üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung und Pornografie. Der 79-jährige Rentner soll mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken und einer Busse von 300 Franken belegt werden.

Verhandlung ohne direkte Konfrontation

Spiess-Hegglin verfolgte die Verhandlung aus einem Nebenraum per Videoübertragung. Wann das Urteil verkündet wird, bleibt noch unklar.

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