Kriminalität Angeblicher Zürcher Whistleblower erhält Waffen nicht zurück

fn, sda

9.7.2024 - 13:18

Ein Mann aus dem Kanton Zürich erhält seine Waffensammlung bis auf Weiteres nicht zurück. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. (Symbolbild)
Ein Mann aus dem Kanton Zürich erhält seine Waffensammlung bis auf Weiteres nicht zurück. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. (Symbolbild)
Keystone

Ein Mann aus dem Kanton Zürich erhält seine Waffensammlung bis auf Weiteres nicht zurück. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Der sichere Umgang mit Schusswaffen sei bei ihm aus psychischen Gründen ernsthaft in Frage gestellt.

9.7.2024 - 13:18

Der Mann hatte sich wiederholt «anständig aber sehr bestimmt» per Telefon und E-Mail bei der Justizdirektion gemeldet und angegeben, dass er ein Betrugssystem am Flughafen aufgedeckt habe.

Die Mitarbeiterin, welche mit ihm Kontakt hatte, fühlte sich verbal bedroht und fragte bei der Kantonspolizei nach, ob dieser Mann bekannt sei und wie sie sich zu verhalten habe. Die Kantonspolizei gelangte daraufhin für eine Einschätzung an die zuständige Abteilung der Psychiatrischen Universitätsklinik.

Diese kam zum Schluss, dass es deutliche Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung gebe. Möglich seien eine Schizophrenie kombiniert mit einem paranoid-wahnhaften Verfolgungserleben.

Sturmgewehr, Pistolen, Revolver

Die Polizei führte schliesslich eine Hausdurchsuchung bei dem Mann durch und stiess auf eine ganze Waffensammlung: ein Sturmgewehr, ein normales Gewehr, zwei Pistolen, ein Revolver sowie Munition. Das zuständige Statthalteramt liess im März 2023 alles einziehen.

Es gab dem Mann jedoch die Möglichkeit, seine Waffen zurückzuerhalten, sofern er ein ärztliches Gutachten vorlegen könne, das ihm «Waffentauglichkeit» attestiere. Der Mann rekurrierte jedoch beim Regierungsrat und verlangte die sofortige Herausgabe.

Dabei kritisierte er, dass der Regierungsrat selber befangen sei. Die Regierung sitze selber im Verwaltungsrat des Flughafens und sei deshalb am – von ihm aufgedeckten – Betrugssystem beteiligt. Er habe keine psychische Störung. Vielmehr wolle man ihn als Whistleblower mundtot machen.

Der Regierungsrat lehnte seinen Rekurs jedoch ab. Daraufhin gelangte er ans Verwaltungsgericht, das jedoch zum gleichen Schluss kam wie der Regierungsrat. Die Anordnung des Statthalteramtes, die Waffen einzuziehen und für die Herausgabe ein ärztliches Gutachten zu verlangen, sei nicht zu beanstanden.

Es gebe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der sichere Umgang mit Schusswaffen bei ihm ernsthaft in Frage gestellt sei. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, der Mann kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.

fn, sda