Verkehr Variante eines Tunnelprojekts in Teufen AR wieder im Richtplan

masn, sda

22.11.2024 - 12:46

Wie soll die Linienführung der Appenzeller Bahnen durch das Dorf Teufen künftig erfolgen? Diese Frage sorgt seit Jahren für Diskussionen. Im Bild zu sehen ist ein Zug der Appenzeller Bahnen in Teufen. (Archivbild)
Wie soll die Linienführung der Appenzeller Bahnen durch das Dorf Teufen künftig erfolgen? Diese Frage sorgt seit Jahren für Diskussionen. Im Bild zu sehen ist ein Zug der Appenzeller Bahnen in Teufen. (Archivbild)
Keystone

Der Bund hat eine Richtplananpassung zur Variante eines Tunnels für die Strecke der Appenzeller Bahnen in Teufen AR Anfang November genehmigt. Damit werden gemäss dem Kanton wieder beide zur Diskussion stehenden Varianten für die Schienenführung im Richtplan aufgeführt. Zum einen ist dies eine Doppelspur durch das Dorf, zum anderen ein Tunnel.

Keystone-SDA, masn, sda

Wie die Schienen der Appenzeller Bahnen (AB) durch das Dorf Teufen künftig geführt werden sollen, ist bereits seit mehreren Jahren ein Thema. Den geplanten Ausbau in Teufen braucht es gemäss den AB, um den Halbstundentakt im S-Bahn-Verkehr und den Viertelstundentakt im Abschnitt Trogen-Teufen zu erreichen, sowie für optimale Anschlüsse an die Intercity-Züge in St. Gallen.

Die AB planten ursprünglich, die Strecke in Teufen oberirdisch auf eine Doppelspur auszubauen. Die IG «Tüüfner Engpass» hingegen setzt sich seit längerem für einen einspurigen Tunnel mit Kreuzungsmöglichkeit ein.

Im Frühling 2022 stimmten die Stimmberechtigten der Gemeinde Teufen der Initiative für die Ausarbeitung eines Objektkredites zu einer Tunnelvariante zu, hiess es in einer Mitteilung des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom Freitag. Im Herbst 2022 wurde die Vorlage für den Projektierungskredit von der Teufner Stimmbevölkerung ebenfalls angenommen. Die Planungen seien bei der Gemeinde Teufen in Bearbeitung.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden werde die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation genehmigte Richtplananpassung auf den 1. Dezember 2024 in Kraft setzen.