Gemeinden Kritik an neuen Wohnsitzregelungen im Kanton St. Gallen

ka, sda

12.11.2024 - 11:24

Wer in ein Pflegeheim einer anderen Gemeinde umzieht, wechselt auch den Wohnsitz. Diese Änderung sorgt für Unmut. (Archivbild)
Wer in ein Pflegeheim einer anderen Gemeinde umzieht, wechselt auch den Wohnsitz. Diese Änderung sorgt für Unmut. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton St. Gallen stossen neue Wohnsitzregelungen auf Widerstand, da sie den Wohnsitzwechsel bei Pflegeheimeintritt betreffen. Die Regierung sucht nach Lösungen auf kantonaler Ebene.

Keystone-SDA, ka, sda

Die Einführung neuer Wohnsitzregelungen in der Schweiz hat im Kanton St. Gallen zu erheblicher Kritik geführt. Diese Regelungen betreffen insbesondere den Wohnsitzwechsel, wenn jemand in ein Pflegeheim in einer anderen Gemeinde zieht, und haben auch Auswirkungen auf Bestattungen. Die St. Galler Regierung hat in einer Antwort auf einen politischen Vorstoss erklärt, dass sie einige dieser Probleme mit eigenen kantonalen Regelungen angehen möchte.

Ein Vorstoss von drei Mitgliedern des Kantonsrats der Mitte trägt den Titel «Heimatverlust im Pflegeheim: Neue Wohnsitzregelung sorgt für Unmut». Dieser Vorstoss thematisiert die Konsequenzen eines Bundesgerichtsurteils, das die bisherigen Wohnsitzregelungen verändert hat. Demnach begründet jemand, der freiwillig in ein Pflegeheim zieht, nun am Standort der Einrichtung einen neuen Hauptwohnsitz. Diese Änderung steht im Widerspruch zu traditionellen Ansichten und der bisher bewährten Praxis und hat nicht nur rechtliche, sondern auch tiefgreifende emotionale und soziale Auswirkungen.

Emotionale und soziale Auswirkungen

Besonders betroffen sind Menschen, die ihr ganzes Leben in ihrer Heimatgemeinde verbracht haben. Für sie bedeutet der Wechsel des Hauptwohnsitzes eine «schmerzhafte Entwurzelung». Zudem entsteht die paradoxe Situation, dass jemand, der sein Leben lang in seiner Heimatgemeinde Steuern gezahlt hat, im Todesfall keinen rechtlichen Anspruch auf eine kostenlose Bestattung in dieser Gemeinde hat.

Die Regierung stellt in ihrer Stellungnahme fest, dass die im Vorstoss beschriebenen Probleme bei der früheren Praxis nicht auftraten. Eine Rückkehr zu den alten Regelungen müsste jedoch auf Bundesebene erfolgen. In Bern liegt bereits eine Motion vor, die fordert, dass Personen in Alters- und Pflegeheimen ihren Wohnsitz in der Heimatgemeinde behalten dürfen. Der Nationalrat hat dieser Motion bereits zugestimmt.

Kantonale Lösungsansätze

Einige der offenen Fragen könnten jedoch auch innerhalb des Kantons gelöst werden, so die Regierung. Für Bestattungen gibt es eine Vereinbarung, die vom Verband der St. Galler Gemeindepräsidien (VSGP) erarbeitet wurde. Diese Vereinbarung legt fest, dass die Zuständigkeit für Bestattungen bei der ursprünglichen Wohnortgemeinde bleibt.