St. Gallen51-Jähriger wegen Covid-19-Betrug verurteilt
SDA/gbi
10.8.2021 - 10:17
Der Mann soll sich mit falschen Angaben einen zinsfreien Covid-19-Kredit über 135'000 Franken gesichert haben – und das Geld in die eigene Tasche gesteckt haben. Nun sprach das Kreisgericht St. Gallen den Mann schuldig.
10.08.2021, 10:17
10.08.2021, 12:37
SDA/gbi
Das Kreisgericht St. Gallen hat am Dienstag einen Schweizer wegen eines Covid-19-Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der 51-Jährige soll sich mit falschen Angaben einen zinsfreien Sonderkredit über 135'000 Franken beschafft haben.
Das Gericht sprach den Mann wegen Betrugs, Urkundenfälschung, Misswirtschaft und Unterlassen der Buchführung schuldig. Es folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Beim Strafmass ging das Kreisgericht leicht über die Anträge der Anklage hinaus. Die Verteidigung hatte mangels Beweisen auf Freisprüche plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es ist der erste Betrugsfall um einen Covid-19-Kredit, der an einem St. Galler Gericht verhandelt wurde. Der Bundesrat erliess am 25. März 2020 die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung. Schweizer Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen waren, sollten Soforthilfe in Form von Bankkrediten erhalten.
Bereits einen Tag später reichte der Beschuldigte laut Anklage bei seiner Hausbank ein Gesuch für einen Covid-19-Kredit ein, obwohl er bereits Anfang 2020 den Betrieb der Firma eingestellt hatte. Er soll den Kredit von 135'000 Franken nicht für die Sicherung der Liquidität der Firma, sondern für private Interessen verwendet haben. Er kaufte sich mit dem Geld unter anderem ein E-Bike und bezahlte seine privaten Krankenkassenprämien.
Der Beschuldigte soll seit 2018 keine Geschäftsbücher und Jahresrechnungen mehr geführt haben, wodurch bei der Konkurseröffnung im Mai 2020 der Vermögensstand der Firma nicht mehr ersichtlich gewesen sei.