Löhne Mehr Lohn für Thurgauer Kindergartenlehrkräfte

gn, sda

1.7.2022 - 10:40

Im Kanton Thurgau sollen die Unterschiede in der Besoldung der Kindergarten- und Primarlehrpersonen abgeschafft werden. (Symbolbild)
Im Kanton Thurgau sollen die Unterschiede in der Besoldung der Kindergarten- und Primarlehrpersonen abgeschafft werden. (Symbolbild)
Keystone

Der Thurgauer Regierungsrat will die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Lohnband höher einstufen. Die Differenz zu anderen Lehrkräften lasse sich nicht mehr rechtfertigen.

Der Regierungsrat hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Verordnung über die Besoldung der Lehrpersonen verabschiedet, wie die Thurgauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Er schlägt vor, die Besoldung der Kindergartenlehrpersonen ab dem 1. Januar 2024 von Lohnband 2 in das Lohnband 3 anzuheben.

Seit 2015 sind im Kanton Thurgau die Kindergärtnerinnen ein Lohnband tiefer eingestuft als die Primarlehrkräfte. Dies entspreche einer Differenz bei der Besoldung von 8,5 Prozent, heisst es in der Mitteilung weiter.

Der Unterschied wurde damals mit den geringeren Anforderungen für die Ausbildung begründet. Ein weiteres Argument war die Anrechnung der Pausenzeiten als Unterrichtszeit und der Verzicht auf aufwändige Korrekturarbeit.

Höhere Anforderungen

Die Anforderungen an die Lehrpersonen des Kindergartens sind in den vergangenen Jahren beträchtlich gestiegen. Dies zeigt sich insbesondere in der höheren Beanspruchung als Folge des früheren Kindergarteneintritts und dem hohen Anteil von Kindern aus einem fremdsprachigen Elternhaus.

Zudem wurden die generellen Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen verschärft, wie der Kanton weiter schreibt. Für die direkte Aufnahme in den neuen Studiengang Kindergarten-Unterstufe der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) ist eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik oder ein schweizerisches Hochschuldiplom erforderlich.

In der externen Vernehmlassung wurde in beinahe allen Stellungnahmen die Einreihung in das Lohnband 3 gutgeheissen. In einigen Antworten sei erneut darauf hingewiesen worden, dass die Einreihung der Lehrpersonen mit einem altrechtlichen Lehrdiplom Textilarbeit/Werken oder Hauswirtschaft (TW/HW) auf der Sekundarstufe I als stossend betrachtet wird und der Wunsch nach einer Korrektur besteht.

Mehrkosten für Kanton und Gemeinden

Der Regierungsrat nimmt dieses Anliegen auf und schlägt vor, die Besoldung der altrechtlich ausgebildeten Lehrpersonen TW/HW, die auf der Sekundarstufe I die Fächer Textiles Gestalten, Technisches Gestalten und Wirtschaft-Arbeit-Haushalt (WAH) unterrichten, ebenfalls anzupassen.

Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu Mehrkosten für die beitragsempfangenden Schulgemeinden von jährlich 3,3 Millionen Franken, die sich der Kanton und die Schulgemeinden, die einen Abschöpfungsbeitrag leisten, teilen. Die Mehrkosten für den Kanton belaufen sich demnach auf voraussichtlich jährlich 1,65 Millionen Franken.

gn, sda