Gesetze Amtsarzt soll in Glarus fürsorgerische Unterbringungen anordnen

mafr, sda

5.11.2024 - 15:00

Bei der Glarner KESB soll künftig ein Amtsarzt fürsorgerische Unterbringungen anordnen können. (Symbolbild)
Bei der Glarner KESB soll künftig ein Amtsarzt fürsorgerische Unterbringungen anordnen können. (Symbolbild)
Keystone

Die Glarner Regierung hat am Dienstag eine Gesetzesänderung für verschiedene Anpassungen bei der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) verabschiedet. Damit soll beispielsweise die Grundlage für einen Amtsarzt geschaffen werden, der fürsorgerische Unterbringungen anordnen kann.

Die KESB finde wegen des Ärztemangels und der knappen Ressourcen der Ärzteschaft regelmässig keine Ansprechperson, die im Bedarfsfall eine fürsorgerische Unterbringung anordnen kann, schrieb der Glarner Regierungsrat am Dienstag in einer Mitteilung. In der nun verabschiedeten Gesetzesänderung wird die Grundlage geschaffen, für diese Aufgabe einen Amtsarzt zu bestimmen, oder die Kompetenzen des Kantonsarzts zu erweitern.

Weiter sieht die Änderung eine eigenständige Fachstelle für Erbschaft vor, wie es weiter hiess. Bisher war die KESB auch für die erbrechtlichen Fragen zuständig, was für Aussenstehende oft nicht nachvollziehbar gewesen sei.

Zuletzt betrifft die Gesetzesänderung die Digitalisierung. Seit 2022 werden die Dossiers nur noch elektronisch geführt. 2023 wurde zudem auf eine webbasierte Klientensoftware umgestellt. Dies bedarf einer Anpassung auf Gesetzesstufe, die mit dieser Änderung gleich miteingeschlossen werden soll.

Die Regierung plant die Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2025. Zunächst muss die Gesetzesänderung aber durch den Landrat (Kantonsparlament) beraten und schliesslich von der Landsgemeinde abgesegnet werden.

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