Bischofswahl SG Erweiterte Kandidatenliste für Bischofswahl in St. Gallen

ka, sda

12.11.2024 - 15:12

Die Zahl der Kandidaten für die Wahl eines St. Galler Bischofs soll erweitert werden. (Archivbild)
Die Zahl der Kandidaten für die Wahl eines St. Galler Bischofs soll erweitert werden. (Archivbild)
Keystone

Im Bistum St. Gallen könnten künftig auch Ordenspriester als Bischofskandidaten in Betracht gezogen werden. Diese Änderung bedarf jedoch der Zustimmung des Katholischen Parlaments.

Keystone-SDA, ka, sda

Im Bistum St. Gallen steht eine bedeutende Änderung der Wahlkriterien für die Bischofswahl zur Diskussion. Künftig könnten nicht nur Priester der Diözesangeistlichkeit, sondern auch Ordenspriester, die im Bistum tätig sind, als Kandidaten in Betracht gezogen werden. Diese Erweiterung der Kandidatenliste erfordert jedoch die Zustimmung des Katholischen Parlaments, das am 19. November darüber entscheiden wird.

Die bisherige Beschränkung auf «inkardinierte Priester» hat historische Wurzeln. Nach der Aufhebung des Klosters St. Gallen im Jahr 1805 wollten die staatlichen Autoritäten verhindern, dass Ordenspriester, insbesondere ehemalige Konventualen des Klosters, in kirchliche Machtpositionen gelangen. Das Domkapitel hat nun die Ausweitung der Wahlkriterien vorgeschlagen, um eine grössere Auswahl an Kandidaten zu ermöglichen. Dabei bleibt das Kriterium einer mehrjährigen Tätigkeit im Bistum bestehen, um sicherzustellen, dass der Bischof weiterhin aus der Region stammt.

Einmalige Erweiterung der Wahlkriterien

Der Vorschlag sieht vor, dass die Erweiterung der Wahlkriterien nur für die bevorstehende Wahl gilt. Zudem muss der Heilige Stuhl seine Zustimmung geben. Eine Liste mit sechs potenziellen Kandidaten liegt bereits beim Papst zur Prüfung vor. Sollte das Katholische Parlament die Erweiterung ablehnen, würde dies signalisieren, dass nicht-inkardinierte Priester als weniger geeignet angesehen werden.

Die zuständigen römischen Instanzen prüfen derzeit, ob die vorgeschlagenen Kandidaten die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das Ergebnis dem Bistum mitgeteilt, woraufhin das Kirchenparlament die Möglichkeit hat, zu den Bewerbern Stellung zu nehmen. Die endgültige Wahl erfolgt dann durch das Domkapitel.