Nordschweiz Verwaltungsgericht Aargau streicht Bestimmungen aus Polizeigesetz

ga, sda

10.10.2023 - 10:10

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat zwei Bestimmungen ersatzlos aus dem Polizeigesetz gestrichen. Diese stellen laut Gericht "übermässige Eingriffe in verfassungsmässige Rechte" dar. Der Regierungsrat und das Parlament müssen nun nachbessern, (Symbolbild)
Das Aargauer Verwaltungsgericht hat zwei Bestimmungen ersatzlos aus dem Polizeigesetz gestrichen. Diese stellen laut Gericht "übermässige Eingriffe in verfassungsmässige Rechte" dar. Der Regierungsrat und das Parlament müssen nun nachbessern, (Symbolbild)
Keystone

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat zwei Bestimmungen des seit Mitte 2021 geltenden kantonalen Polizeigesetz aufgehoben. Es geht um die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung sowie um die präventive verdeckte Fahndung. Der Regierungsrat will nachbessern.

Keystone-SDA, ga, sda

Das Verwaltungsgericht hiess das entsprechende Normenkontrollverfahren zweier Juristen gut. Die Bestimmungen seien nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar, heisst es in der Begründung des Urteils des Verwaltungsgerichts.

Die Regelungen liessen übermässige Eingriffe in die verfassungsmässigen Rechte beziehungsweise Garantien zu. Es geht laut Verwaltungsgericht unter anderem um die informationelle Selbstbestimmung und um den Schutz der Privatsphäre. Die beiden Bestimmungen seien «ersatzlos aufzuheben».

Bundesgericht spurt vor

Die Aufhebung dieser Bestimmungen hätten keine ungeregelten Zustände zur Folge und würden daher keine vom Verwaltungsgericht zu erlassende Übergangsordnung erheischen. Das Gericht stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichts zum Solothurner Polizeigesetz. Der Kanton Solothurn musste ebenfalls nachbessern.

Das Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Zuerst hatte die «Aargauer Zeitung» am Dienstag über den Entscheid berichtet.

Parlament gab grünes Licht

Im vom Kantonsparlament gutgeheissenen Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz) stand, dass der Abgleich von automatisch erfassten Kontrollschildern von Fahrzeug mit polizeilichen Personen- und Sachfahndungsregistern zulässig sei.

In einer weiteren aufgehobenen Bestimmung stand, dass die betroffene Person nicht in jedem Fall nachträglich hätte über die präventive verdeckte Fahndung informiert werden müssen. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht hätte jedoch zustimmen müssen, wenn die Information hätten aufgeschoben oder unterlassen werden sollen.

Regierungsrat geht über die Bücher

Das Parlament berät derzeit ohnehin verschiedene Änderungen des Polizeigesetzes. Dies will der Regierungsrat nutzen, um die umstrittenen Regelungen im Polizeigesetz präziser zu fassen. Er schlug mit Blick auf die zweite Beratung des Gesetzes im Grossen Rat ergänzende Bestimmungen vor.

Dies entschied der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 20. September. Das Verwaltungsgericht fällte sein Urteil genau acht Tage später. (Urteil WNO.2023.1 vom 28.09.2023)