Kantonsrat SO Solothurner Regierung integriert Telefonspesen in Pauschale

roch, sda

13.11.2024 - 15:28

Den Solothurner Regierungsratsmitgliedern wird ab 1. Januar 2025 eine bisher ausbezahlte Telefon-Pauschale gestrichen. Die Ausgaben werden neu als Teil der Pauschalspesen von jährlich 10'000 Franken angesehen. (Archivbild)
Den Solothurner Regierungsratsmitgliedern wird ab 1. Januar 2025 eine bisher ausbezahlte Telefon-Pauschale gestrichen. Die Ausgaben werden neu als Teil der Pauschalspesen von jährlich 10'000 Franken angesehen. (Archivbild)
Keystone

Ab 2025 werden die Solothurner Regierungsräte keine separaten Telefonspesen mehr erhalten. Diese Entscheidung folgt einer Anfrage im Kantonsrat und wird die Spesenregelung vereinfachen.

Ab Januar 2025 werden die Solothurner Regierungsräte keine gesonderte Entschädigung mehr für ihre Smartphones erhalten. Diese Änderung wurde als Antwort auf eine Interpellation im Kantonsrat bekannt gegeben. Die Regierung hat beschlossen, die Kosten für die Nutzung privater Smartphones in die jährliche Spesenpauschale von 10'000 Franken zu integrieren.

Die Diskussion über Spesenregelungen wurde durch die Berner Regierung angestossen, wo die Abrechnung von Kleinspesen wie Bananen und Brötchen für Aufsehen sorgte. Im Kanton Solothurn stellte Kantonsrat Adrian Läng (SVP) daraufhin Fragen zur Spesenpraxis der Regierungsräte.

In ihrer Antwort erklärte die Solothurner Regierung, dass der Jahresbruttolohn eines Regierungsrates etwa 278'000 Franken beträgt. Die steuerfreien Repräsentationsspesen von 10'000 Franken decken Auslagen ab, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen. Die «Landammannzulage» von 5000 Franken hingegen ist als Lohn zu versteuern.

Keine Kleinspesen in Solothurn

Im Gegensatz zu Bern hat die Solothurner Regierung in den letzten zehn Jahren keine einzelfallbezogenen Spesenansprüche geltend gemacht. Dies zeigt, dass die Praxis in Solothurn anders gehandhabt wird.

Telefonspesen im Fokus

Bei der Bearbeitung der Interpellation wurde festgestellt, dass die Regierungsräte seit 2017 monatlich 10 Franken für die Nutzung privater Smartphones sowie bis zu 12.65 Franken für ein Monatsabo erhalten. Vor 2017 stellte das Amt für Informatik und Organisation die Geräte und Abonnements zur Verfügung. Die Regierung ist der Meinung, dass diese 22.65 Franken in die bestehende Pauschale integriert werden sollten. Die Staatskanzlei bestätigte, dass ab Januar 2025 auf die Zahlung dieser Zusatzspesen verzichtet wird.

Kantonsrat Läng äusserte sich zufrieden über die Einsparungen, die durch seine Anfrage erzielt werden konnten.

roch, sda