Einbürgerung Parlament will Aargauer Bürgerrechtsgesetz ändern

roch, sda

22.11.2024 - 12:09

Zu den vorgeschlagenen Änderungen im Aargauer Bürgerrechtsgesetz gehört, dass nicht mehr der Grosse Rat über Einbürgerungen entscheiden soll. (Archivbild)
Zu den vorgeschlagenen Änderungen im Aargauer Bürgerrechtsgesetz gehört, dass nicht mehr der Grosse Rat über Einbürgerungen entscheiden soll. (Archivbild)
Keystone

Nach verschiedenen Vorstössen im Grossen Rat präsentiert die Aargauer Regierung Änderungsvorschläge für das kantonale Bürgerrechtsgesetz. Vorgesehen sind verschiedene Verschärfungen für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Geprüft wird auch, ob weiterhin das Parlament über Einbürgerungen entscheiden soll.

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Vorstösse aus dem Grossen Rat seien der Anlass, dass der Regierungsrat Anpassungen des Gesetzes über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG) vorschlage, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Zudem würden Ungereimtheiten des geltenden Rechts überprüft und Anpassungen an das Bundesrecht vorgenommen. Zu berücksichtigen seien auch Urteile von Bundes- und Verwaltungsgericht.

Strengere Leumundsregeln und bessere Sprachkenntnisse

Eine Motion von Grossrat Harry Lütolf (Mitte) verlangt die «Vermeidung stossender Einbürgerungen» mit strengeren Voraussetzungen beim strafrechtlichen Leumund. Eine Motion von Christoph Riner (SVP) fordert bessere Deutschkenntnisse von den Einbürgerungskandidaten.

Der Regierungsrat schlägt deshalb neue kantonale Normen vor, die über die Mindestanforderung des Bundesrechts hinausgeht.

Departement soll Bürgerrecht erteilen

Nach einem Postulat von Lea Schmidmeister (SP) schlägt die Regierung vor, dass nicht mehr der Grossen Rat und dessen Einbürgerungskommission über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts entscheiden soll. Diese Aufgabe soll neu an ein zuständiges Departement übertragen werden.

Ausser im Aargau entscheidet nur noch in sechs weiteren Kantonen (AI, BL, FR, SZ, TG, VS) das Kantonsparlament über die ordentliche Einbürgerung, wie es hiess.

Parteien und Interessierte können in der Anhörung bis zum 14. März Stellung nehmen zu den geplanten Änderungen. Im vierten Quartal 2025 soll dann das Parlament über das neue Bürgerrechtsgesetz beraten. Nach dem Fahrplan der Regierung soll das Gesetz per 1. Juli 2027 in Kraft treten. Eine allfällige Volksabstimmung würde anfangs 2027 stattfinden.