BürgerrechtNur wenige Aargauerinnen und Aargauer wollen Heimatort in Klammern
roch, sda
7.1.2025 - 13:27
Die Möglichkeit, den bisherigen Heimatort nach einer Gemeindefusion zu behalten, stösst im Aargau auf wenig Nachfrage. Seit der Gesetzesänderung vor sechs Monaten beantragten nur 25 Personen einen solchen unverbindlichen Zusatz in Klammern, wie die Kantonsverwaltung auf Anfrage mitteilte.
Keystone-SDA, roch, sda
07.01.2025, 13:27
SDA
Seit dem vergangenen 1. Juli gilt im Aargau, dass nach einer Gemeindefusion die Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Heimatort als Zusatz zum neu erhaltenen Gemeindebürgerrecht eintragen lassen können. Der alte Heimatort steht dann im Pass oder auf der Identitätskarte in Klammern.
Bis Ende 2024 sind erst 25 Gesuche für einen solchen «rechtsunverbindlichen Klammerzusatz» bei den Regionalen Zivilstandsämtern eingegangen, wie das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die Frist für Gesuche läuft noch bis Mitte 2026.
Zweijährige Übergangsfrist
Die neue Regelung gilt einerseits für künftige Gemeindezusammenschlüsse. Wenn sich Villnachern der Stadt Brugg anschliesst, könnten die Bürgerinnen und Bürger als Heimatort «Brugg AG (Villnachern)» erhalten. Der Grundsatz, wonach heimatberechtigte Personen als Heimatort den ordentlichen neuen Gemeindenamen (hier: «Brugg AG") nach der Umgestaltung erhalten, gilt weiterhin.
In einer zweijährigen Übergangsfrist können andererseits Betroffene auch rückwirkend ihren Heimatort zurückbekommen. Stichdatum ist der Gemeindezusammenschluss von Zofingen und Mühlethal am 1. Januar 2002. Wer den Spezialeintrag will, bezahlt als Einzelperson 75 Franken, für eine Familie sind 100 Franken Gebühr fällig.
Der Eintrag hat keine rechtlichen Auswirkungen, jedoch einen emotionalen Wert. Das Bundesrecht lässt es zu, den Heimatort unabhängig von der neuen Einwohnergemeinde beizubehalten. Eine ähnliche Regelung, wie sie neu im Aargau gilt, kennen bereits mehrere Kantone.
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