Löhne 2025Keine Lohnerhöhung für Mitarbeitende der Aargauer Akutspitäler
roch, sda
13.11.2024 - 12:40
Während die Psychiatrischen Dienste Aargau eine Lohnerhöhung gewähren, bleiben die Gehälter der Mitarbeitenden der Kantonsspitäler Aarau und Baden unverändert. Die finanzielle Lage der Spitäler lässt keine Erhöhung zu, was zu Kritik von Arbeitnehmerverbänden führt.
13.11.2024, 12:40
13.11.2024, 13:55
SDA
Die Mitarbeitenden der Kantonsspitäler Aarau und Baden müssen im kommenden Jahr auf eine Lohnerhöhung verzichten. Diese Entscheidung begründen die Spitäler mit ihrer angespannten finanziellen Situation. Im Gegensatz dazu erhalten die Mitarbeitenden der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) eine Gehaltserhöhung von 1,1 Prozent, wie aus einer gemeinsamen Mitteilung der drei staatlichen Gesundheitseinrichtungen hervorgeht.
Die finanzielle Lage der Akutspitäler ist nicht nur durch die Inflation belastet. Auch unzureichende Tarifanpassungen erschweren es, die erforderlichen Margen zu erzielen. Ohne Anpassungen bei den Vergütungen steigt das Risiko von Sonderabschreibungen und Liquiditätsproblemen, so die Mitteilung weiter. Um einen drohenden Konkurs im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt in Höhe von 750 Millionen Franken zu vermeiden, hatte der Grosse Rat im Frühjahr 2023 eine Finanzhilfe von 240 Millionen Franken für das Kantonsspital Aarau bewilligt.
Forderungen nach strukturellen Veränderungen
Die Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie die PDAG bedauern, dass der finanzielle Spielraum für Lohnerhöhungen aus systembedingten Gründen eingeschränkt ist. Sie betonen die Notwendigkeit, gemeinsam mit politischen Akteuren und anderen Institutionen im Gesundheitswesen, einschliesslich der Sozialpartner, an einer Lösung zu arbeiten. Ziel sei es, die Attraktivität der Arbeitsplätze im Gesundheitswesen nachhaltig zu stärken.
Kritik von Arbeitnehmerverbänden
Die Entscheidung, keine Lohnerhöhung zu gewähren, stiess bei den Arbeitnehmerverbänden auf scharfe Kritik. Der Vpod Aargau/Solothurn bezeichnete die Nullrunde als inakzeptabel und warf den Spitalleitungen vor, den berechtigten Forderungen nach Anerkennung der Arbeitsleistung auszuweichen. Anstatt Verantwortung zu übernehmen, würden die Leitungen den Fokus auf die Schonung ihrer Bilanzen legen und auf die im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehene Lohnerhöhung verzichten.
Auch der Kanton Aargau als Eigentümer der Spitäler wird in die Pflicht genommen, seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten gerecht zu werden. Die Arbeitnehmerverbände fordern, dass die Wertschätzung für die Mitarbeitenden nicht nur in Worten, sondern auch in Taten zum Ausdruck kommt.
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