Masern in Asylunterkunft Laufenburg AG 45 Bewohner müssen 21 Tage in Quarantäne – 2 Kinder im Spital

we, sda

19.11.2024 - 18:09

In der Asylunterkunft Laufenburg kam es zu einem Masernausbruch. 
In der Asylunterkunft Laufenburg kam es zu einem Masernausbruch. 
Symbolbild: Keystone

In der Asylunterkunft Laufenburg im Aargau ist es zu einem Masernausbruch gekommen. Zwei Kinder befinden sich in Spitalbehandlung. Für die 45 Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkunft gilt eine Quarantäne von 21 Tagen.

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  • In der Asylunterkunft Laufenburg im Aargau ist es zu einem Masernausbruch gekommen.
  • Zwei Kinder befinden sich in Spitalbehandlung.
  • Für die 45 Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkunft gilt eine Quarantäne von 21 Tagen.

Bisher seien zwei Familien vom Masern-Ausbruch betroffen, wovon zwei Kinder positiv getestet und zwei weitere in Abklärung seien, teilte das Aargauer Departement Gesundheit und Soziales am Dienstag mit. Zwei Kinder befänden sich in Spitalbehandlung.

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) und der Betreuungsdienstleister Securitas AG isolierten die erkrankten Personen in einem separaten Bereich in der Notunterkunft, wie es weiter hiess. Die Isolation endet laut der Mitteilung frühestens vier Tage nach Auftreten des Masernausschlags.

Impfnachweis schützt vor Quarantäne

Für die weiteren Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Betreuungsteam gelte eine 21-tägige Quarantäne. Es sei denn, sie können einen Impfnachweis vorlegen oder ihre Immunität durch eine überstandene Erkrankung nachweisen.

Eine 24-Stunden-Betreuung sei weiterhin sichergestellt, hiess es. Die Mitarbeitenden des Betreuungsteams müssten entweder über eine Impfung verfügen oder geheilt sein. Nicht immunisierte Mitarbeitende müssen sich zuhause in Quarantäne aufhalten.

Masern sind hochansteckend, und Erkrankte sind bereits vor Auftreten der Symptome ansteckend.

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