Obergericht Aargau Manipulierte Autobahnvignette: Hohe Rechnung für deutschen Lenker

ga, sda

31.1.2023 - 16:16

Das Aargauer Obergericht spricht von "rudimentären Bastelfähigkeit": Ein deutscher Autolenker muss wegen manipulierten Autobahnvignette tief in die Tasche greifen. (Symbolbild)
Das Aargauer Obergericht spricht von "rudimentären Bastelfähigkeit": Ein deutscher Autolenker muss wegen manipulierten Autobahnvignette tief in die Tasche greifen. (Symbolbild)
Keystone

Eine manipulierte Schweizer Autobahnvignette an der Frontscheibe seines Autos kommt einen 53-jährigen Deutschen teuer zu stehen. Das Aargauer Obergericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Er muss Gerichtskosten von 5700 Franken bezahlen.

Die Präsidentin des Bezirksgericht Rheinfelden AG hatte den Deutschen im vergangenen April noch vom Vorwurf der Fälschung amtlicher Wertzeichen freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zog den Freispruch ans Obergericht weiter.

Das Obergericht verurteilte den Mann wegen der Fälschung amtlicher Wertzeichen zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 120 Franken sowie zu einer Verbindungsstrafe von 500 Franken. Das geht aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Obergerichts hervor.

Die Staatsanwaltschaft hatte per Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen und eine Busse von 600 Franken verhängt. Der Deutsche hatte gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben und einen Freispruch gefordert.

Grenzwachtkorps kontrolliert

Das Grenzwachtkorps hatte den Lenker am 10. September 2021 um 07.00 Uhr am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn aus der Schweiz kommend unter die Lupe genommen. Die Grenzwache stellte fest, dass die Autobahnvignette für das Jahr 2021 hinter der Windschutzscheibe mittels transparenter Trägerfolie montiert war.

Die Vignette klebte also nicht direkt an der Windschutzscheibe. Durch diese Manipulation lässt sich die präparierte Autobahnvignette leicht von der Windschutzscheibe ablösen und wieder ablösen, wie es im Strafbefehl hiess.

Das Obergericht bestätigte diesen Sachverhalt. Der Mann habe die Autobahnvignette mit dem Gegenwert von 40 Franken so manipuliert, dass sich diese wieder leicht und ohne Schaden von der Windschutzscheibe entfernen und wahlweise auf ein anderes Fahrzeug übertragen liesse.

«Rudimentäre Bastelfähigkeiten»

«Das Vorgehen erforderte ausser rudimentären Bastelfähigkeiten wenig Aufwand oder Fertigkeiten», heisst es in den Erwägungen des Obergerichts. Entsprechend könne auch «nicht von einem besonders durchtriebenen Verhalten gesprochen werden».

Grundsätzlich sei das Verhalten des Beschuldigten nicht gross über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen und das Verschulden als leicht zu werten.

Doch weil der Deutsche (noch nicht) rechtskräftig schuldig befunden wurde, muss er tief in die Tasche greifen: Das Verfahren vor Obergericht kostet ihn 2116 Franken und das Verfahren vor Bezirksgericht Rheinfelden mitsamt Anklagegebühr 1854 Franken.

6000 Franken statt 40 Franken

Die Obergerichtskasse übernimmt zunächst die Kosten des amtlichen Verteidigers von 1784 Franken. Die Entschädigung wird vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.

So fallen für den Lenker – neben der bedingten Geldstrafe von insgesamt 3000 Franken und der Busse von 500 Franken – auch Unkosten von 5754 Franken an. Die Autobahnvignette kostete nur 40 Franken. (Urteil 2022.179 vom 10.01.2023)

ga, sda