Nordschweiz Baselbieter Kantonspersonal soll auf Teuerungsausgleich verzichten

dosp, sda

12.11.2024 - 16:49

Nach der Regierung möchte nun auch die vorberatende Landratskommission den Teuerungsausgleich für das Kantonspersonal streichen. (Archivbild)
Nach der Regierung möchte nun auch die vorberatende Landratskommission den Teuerungsausgleich für das Kantonspersonal streichen. (Archivbild)
Keystone

Angesichts der finanziellen Engpässe des Kantons Basel-Landschaft empfiehlt die Personalkommission, den Teuerungsausgleich für das Kantonspersonal im Jahr 2025 auszusetzen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landrat.

Die Personalkommission des Baselbieter Landrats hat sich dafür ausgesprochen, den Teuerungsausgleich für die Kantonsangestellten im Jahr 2025 auszusetzen. Diese Empfehlung folgt dem Vorschlag der Regierung, die aufgrund der angespannten Finanzlage des Kantons den Verzicht auf den Ausgleich beantragt hatte.

Laut dem Bericht der Kommission, der am Dienstag veröffentlicht wurde, beträgt die relevante Teuerung von Oktober 2022 bis September 2024 insgesamt 1,3 Prozent. Ein Ausgleich in dieser Höhe würde den Kanton jährlich mit zusätzlichen 9,6 Millionen Franken belasten. Angesichts der prognostizierten Defizite von 115 Millionen Franken im Jahr 2024 und 62 Millionen im Jahr 2025 sei dies nicht tragbar, so die Mehrheit der Kommission, die mit 6 zu 2 Stimmen entschied.

Die Kommission argumentiert, dass das Kantonspersonal in vielerlei Hinsicht gut gestellt sei und ein vorübergehender Verzicht auf den Teuerungsausgleich verkraftbar wäre.

Die Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände hingegen plädiert für die Beibehaltung des Ausgleichs. Sie weist darauf hin, dass neben der allgemeinen Teuerung insbesondere die stark gestiegenen Krankenkassenprämien, die im Landesindex der Konsumentenpreise nicht berücksichtigt sind, zu einem Verlust der Kaufkraft führen.

Die endgültige Entscheidung über den Teuerungsausgleich wird der Baselbieter Landrat treffen.

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