Grosser Rat BS Basler Rat vertagt Entscheidung über Lohngleichheitsgesetz

dosp, sda

13.11.2024 - 15:39

Der Basler Grosse Rat debattierte am Mittwoch über ein kantonales Gesetz zu Lohngleichheitsanalysen. (Symbolbild)
Der Basler Grosse Rat debattierte am Mittwoch über ein kantonales Gesetz zu Lohngleichheitsanalysen. (Symbolbild)
Keystone

Der Basler Grosse Rat hat die Entscheidung über ein neues Lohngleichheitsgesetz vertagt, nachdem rechtliche Bedenken und ein umstrittener Änderungsantrag der GLP die Debatte beeinflussten. Eine zweite Lesung soll nun Klarheit schaffen.

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Der Basler Grosse Rat hat am Mittwoch die Entscheidung über das geplante Lohngleichheitsanalysen-Gesetz vertagt. Nach intensiven Diskussionen und einem umstrittenen Änderungsantrag der GLP entschied sich der Rat für eine zweite Lesung, um rechtliche Bedenken auszuräumen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass Unternehmen in Basel-Stadt bereits ab 50 Mitarbeitenden zu Lohngleichheitsanalysen verpflichtet werden sollten, im Gegensatz zur Bundesregelung, die diese Grenze bei 100 Arbeitnehmenden zieht. Diese Änderung hätte 169 zusätzliche Unternehmen betroffen, was zu kontroversen Diskussionen führte.

Politische und rechtliche Kontroversen

Der Entwurf war sowohl in der vorberatenden Wirtschafts- und Abgabekommission als auch im Grossen Rat umstritten. Während die bürgerlichen Fraktionen den Vorschlag ablehnten, unterstützten die SP, das GAB und die Regierung die Vorlage. Zwei Rechtsgutachten, die im Vorfeld der Debatte eingebracht wurden, kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der Kompetenz des Kantons, ein solches Gesetz zu erlassen.

Ein Änderungsantrag sorgt für Verwirrung

Die Debatte wurde durch einen Änderungsantrag der GLP weiter verkompliziert. Dieser forderte, die Bestimmungen auf Vollzeitäquivalente statt auf die Anzahl der Arbeitnehmenden anzuwenden. Da der ursprüngliche Vorschlag ohne die Unterstützung der GLP nicht durchsetzbar schien, stimmten SP und GAB dem Antrag widerwillig zu. Der Antrag wurde mit 53 zu 42 Stimmen angenommen.

Zweite Lesung als nächster Schritt

Ein spontaner Zusatzantrag der SP, der sicherstellen sollte, dass der GLP-Vorschlag nicht unter die bundesrechtliche Grenze fällt, konnte nicht abgestimmt werden, da ein Rückkommensantrag nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreichte. Auf Anraten des Regierungspräsidenten und auf Antrag der SP entschied sich der Rat mit 48 zu 43 Stimmen für eine zweite Lesung. Das Geschäft wird nun an die Wirtschafts- und Abgabekommission zurückverwiesen.