Grosser Rat BS Basler Regierung muss Prämiendeckelung nach SP-Muster ausarbeiten

dosp, sda

20.11.2024 - 16:40

Nach der Ablehnung auf eidgenössischer Ebene muss nun die Basler Regierung eine kantonale Prämiendeckelung prüfen. (Symbolbild)
Nach der Ablehnung auf eidgenössischer Ebene muss nun die Basler Regierung eine kantonale Prämiendeckelung prüfen. (Symbolbild)
Keystone

Basler Haushalte sollen nicht mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch mit einer Motion eine kantonale Version der im Juni abgelehnten eidgenössische Krankenkasseninitiative der SP an die Regierung überwiesen.

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Im Durchschnitt müsse die Basler Bevölkerung 17 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien zahlen, so die Motionärin Melanie Eberhard (SP). Die mittlere Prämie im Kanton liege mit 551 Franken pro Monat rund 125 Franken über derjenigen im schweizerischen Durchschnitt, was zu viel sei.

Eberhard hat nach der Ablehnung der entsprechenden eidgenössischen Volksinitiative im Juni nun eine kantonale Variante eingereicht. Sie erinnerte daran, dass die SP-Initiative in Basel-Stadt mit einem Ja-Anteil von gut 54 Prozent angenommen worden sei.

Die Sprecherinnen und Sprecher der bürgerlichen Fraktionen betonten, dass diese Prämiendeckelung der falsche Weg sei. Es müsse darum gehen, die Ursachen der steigenden Prämien zu bekämpfen, sagte beispielsweise Annina von Falkenstein (LDP). GLP-Sprecher Tobias Christ, sagte, dass eine einkommensabhängige Prämienverteilung der bessere Weg sei, dieser sich aber auf kantonaler Ebene nicht verwirklichen liesse.

Wirtschafts- und Sozialdirektor Kaspar Sutter (SP) warnte vor den hohen Kosten, die auf den Kanton zukämen. Im Gegensatz zu einer eidgenössischen Lösung, die den Bund zur Übernahme von zwei Dritteln der Kosten verpflichtet hätte, müsste der Kanton bei einer kantonalen Lösung alles bezahlen.

Dieses Argument verfing bei der Ratsmehrheit nicht. Die Motion wurde mit 49 zu 44 Stimmen bei einer Enthaltung an die Regierung zur Erstberichterstattung überwiesen.