Grosser Rat BSBasler Kommission will mehr Geld für Mietbeiträge an Kinderlose
yedu, sda
6.12.2024 - 11:06
Im Kanton Basel-Stadt sollen künftig auch kinderlose Personen mit Mietbeiträgen unterstützt werden. Die vorberatende Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates spricht sich für die geplante Ausweitung aus. Sie beantragt jedoch 3,2 Millionen Franken mehr als von der Regierung vorgesehen.
Keystone-SDA, yedu, sda
06.12.2024, 11:06
SDA
So sollen bereits kinderlose Personen ab 18 Jahren Mietbeiträge erhalten können, wie die GSK am Freitag mitteilte. Die Regierung hatte dies ursprünglich nur für Personen ab 25 Jahren vorgesehen. Der Entscheid fiel mit 5 zu 4 Stimmen.
Zudem beantragt die GSK mit 5 zu 5 Stimmen Stimmen per Stichentscheid des Präsidenten Oliver Bolliger (Basta), die Karenzfrist für den Bezug der Mietbeiträge auf zwei Jahre festzulegen. Bisher gilt eine Wohnsitzpflicht von fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt.
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis will die GSK, dass die volle Erwerbstätigkeit für Kinderlose als Anspruchskriterium entfällt. Stattdessen sollen die Mietbeiträge auf der Basis eines hypothetischen Einkommens berechnet werden, wie es weiter heisst.
3250 Haushalte statt 1700
Die Basler Regierung schlug ursprünglich vor, dass neu auch voll erwerbstätige Einzel- oder Paarhaushalte ohne Kinder Mietzinsbeiträge erhalten sollen. Sie ging von 1700 zusätzlichen Haushalten aus. Der Vorschlag der GSK geht nun weiter.
Mit der Revision des Mietzinsbeitragsgesetzes nach GSK können voraussichtlich 3250 Haushalte unterstützt werden. Die Kommission geht von Mehrkosten von knapp 8,1 Millionen Franken aus. Das sind 3,2 Millionen Franken mehr als die Regierung vorgeschlagen hatte. Der Grosse Rat entscheidet voraussichtlich im Januar über die Vorlage.
Seit 1991 gibt es im Kanton Basel-Stadt Familienmietzinsbeiträge. Zugang dazu haben nur Haushalte mit mindestens einem Kind und wenig Einkommen. Ende 2023 erhielten im Stadtkanton 2190 Haushalte respektive 8000 Personen vom Kanton eine solche Unterstützung.
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