Nordschweiz Aargauer Regierung will Altersguillotine 60 bei Feuerwehr behalten

roch, sda

13.12.2024 - 09:48

Feuerwehrleute sollen im Aargau weiterhin grundsätzlich auf den 60. Geburtstag hin abtreten. Im Bild ein Einsatz bei einem Unfall in Schmiedrued AG. (Archivbild)
Feuerwehrleute sollen im Aargau weiterhin grundsätzlich auf den 60. Geburtstag hin abtreten. Im Bild ein Einsatz bei einem Unfall in Schmiedrued AG. (Archivbild)
Keystone

Aargauer Feuerwehrleute sollen weiterhin grundsätzlich im Alter von 60 Jahren zurücktreten müssen. Der Regierungsrat hat eine FDP-Motion abgelehnt, die eine Lockerung der Altersgrenze in der Feuerwehrverordnung verlangte. Bereits heute besteht laut Regierungsrat eine Ausnahmeregelung.

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Eine Altersguillotine bei 60 Jahren sei diskriminierend, schrieben FDP-Grossräte Titus Meier und Bruno Tüscher in ihrer Motion. Ältere Menschen seien heute «im Durchschnitt deutlich fitter» als zum Zeitpunkt der Einführung dieser Vorschrift.

Die «starre und undifferenzierte Regelung» sei deshalb aufzuheben. Wer noch gesund sei, soll über den 60. Geburtstag hinaus Feuerwehrdienst leisten können, beispielsweise im Verkehrs- oder Sanitätsdienst, der Einsatzplanung, im Ausbildungsdienst oder der Jugendfeuerwehr.

Pflichtalter höchstens 50 Jahre

Die Regierung schrieb in seiner Stellungnahme, heute seien grundsätzlich Personen im Alter von 20 bis 44 Jahren feuerwehrpflichtig. Die Gemeindeversammlung oder der Einwohnerrat könne die Feuerwehrpflicht bis zum 50. Altersjahr ausdehnen – oder im Gegenteil auf 42 Jahre herabsetzen. Für die Erhöhung der Altersgrenze, um freiwillig weiter Dienst zu leisten, bestehe kein Bedarf.

Im Aargau seien rund 10'850 Feuerwehrleute im Milizsystem aktiv. Den etwa 900 jährlich Austretenden stünden gleich viele Personen gegenüber, die pro Jahr einen zweitägigen Einführungskurse für Neurekrutierte absolvierten.

Schlupfloch Anstellung

Bereits heute biete die Feuerwehrverordnung die Möglichkeit, Angehörige der Feuerwehr bis zum ordentlichen Pensionsalter vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt im Dienst der Feuerwehr zu lassen.

Diese betreffe neben Betriebsfeuerwehrleuten zum Beispiel auch Materialverwalter. Eine weitere Ausnahmeregelung könnte das bestehende System unnötig verkomplizieren, ohne dass ein echter Bedarf erkennbar sei, schrieb die Regierung.