Energie Aargau stellt Beleuchtung von Schlössern ein

ga, sda

16.9.2022 - 09:38

Das Schloss Lenzburg AG wird in den Nachtstunden nicht mehr beleuchtet. Das hat der Regierungsrat entschieden, um Energie zu  sparen. Auch die Temperatur in den Räumen der Kantonsverwaltung wird gesenkt. (Archivbild)
Das Schloss Lenzburg AG wird in den Nachtstunden nicht mehr beleuchtet. Das hat der Regierungsrat entschieden, um Energie zu sparen. Auch die Temperatur in den Räumen der Kantonsverwaltung wird gesenkt. (Archivbild)
Keystone

Die Aargauer Kantonsverwaltung muss den Energieverbrauch vom kommenden Montag an einschränken. Die Heiztemperatur in den Gebäuden wird um 3 Grad Celsius gesenkt. Nicht sicherheitsrelevante Aussen- und Gebäudebeleuchtungen wie zum Beispiel von Schlössern bleiben ausgeschaltet.

Der Regierungsrat habe für die Kantonsverwaltung verschiedene Sofortmassnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz beschlossen, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit.

Der Kanton folge damit den Empfehlungen der nationalen Energiespar-Alliance, um eine Vorbildrolle wahrzunehmen. Die Einschränkungen würden bei Bedarf der weiteren Entwicklung der Lage beziehungsweise künftigen Anordnungen des Bundes angepasst.

Die Mitarbeitenden und Besuchenden würden gewisse Komfort-Einschränkungen in Kauf zu nehmen haben. Damit das Sparziel von 15 Prozent erreicht werde könne, zähle jede Kilowattstunde, wird Regierungsrat Markus Dieth (Mitte) in der Medienmitteilung zitiert. Der Aargau wolle als Energiekanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen und einen Beitrag zur Minderung des drohenden Mangels an Strom und Gas leisten.

«Elektroöfeli» werden verboten

Konkret wird die Raumtemperatur während der Heizperiode in allen kantonalen Gebäude um 3 auf 18 bis 20 Grad Celsius gesenkt. Auch werden alle Anlagen zur Raumklimatisierung, die einzig dem Komfort dienen, von Oktober bis Mai stillgelegt. Die mehr als 5000 Staatsangestellten ist es untersagt, Elektrogeräte zum Heizen oder Kühlen einzuschalten.

Die auf Schlösser und Gebäude gerichteten Scheinwerfer bleiben in den Nachtstunden ausgeschaltet. Das gilt auch für Logos an kantonalen Gebäuden.

Die Beleuchtung von Gebäuden zu deren Inszenierung und das Einschalten von Leuchtschriften zu Werbe-, Kunst- oder Informationszwecken habe unter normalen Umständen durchaus seine Berechtigung, hält der Regierungsrat fest. Unter den aktuellen Bedingungen könne auf die nicht sicherheitsrelevante Aussen- und Gebäudebeleuchtung verzichtet werden.

Vorbereitung auf Krisenfall

Der Regierungsrat setzte im August eine kantonale Task Force Versorgungssicherheit ein. Mit dabei sind alle Departemente, die Staatskanzlei und der Kantonale Führungsstab (KFS). Die Task Force befasse sich systematisch und umfassend mit den möglichen Auswirkungen einer drohenden Strom- und Gas-Mangellage auf den Kanton Aargau und erstelle entsprechende Eventualplanungen, hiess es.

Sie treffe auch Vorkehrungen, um bei Netzabschaltungen die wichtigsten Regierungs- und Verwaltungstätigkeiten sicherstellen zu können. Dazu werde ein Notfallplan erarbeitet, der eine stufenweise Stilllegung von Gebäuden, eine Verlegung der Arbeit ins Homeoffice sowie die Aufrechterhaltung von Standorten vorsehe.

ga, sda