Personalien Aargau erhält neue Datenschutzbeauftragte

roch, sda

6.7.2023 - 10:42

Katrin Gisler wechselt auf den 1. Januar 2024 von der Stadt Zürich zum Kanton Aargau.
Katrin Gisler wechselt auf den 1. Januar 2024 von der Stadt Zürich zum Kanton Aargau.
Keystone

Die neue Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau heisst Katrin Gisler. Der Regierungsrat hat die 42-jährige Juristin für eine achtjährige Amtsperiode ab 1. Januar 2024 gewählt. Die aktuelle Amtsinhaberin Gunhilt Kersten trat nicht mehr zur Wiederwahl an.

Keystone-SDA, roch, sda

Katrin Gisler habe nach ihrer Ausbildung zur Reallehrerin und mehrjähriger Unterrichtstätigkeit den Master of Law an der Universität Basel erworben, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Seit 2018 sei Gisler als juristische Mitarbeiterin bei der Datenschutzstelle der Stadt Zürich tätig.

Aufgrund ihrer spezifischen Erfahrungen, ihrer Kompetenzen und ihrer Persönlichkeit bringe Gisler optimale Voraussetzungen mit, um zusammen mit ihrem Team die wichtige Funktion der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz (ÖDB) erfolgreich weiterzuführen.

Die ÖDB überwacht die Anwendung der Vorschriften rund um das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz. Sie berät die Behörden bei deren Anwendung. Zudem erteilt sie Privaten Auskunft über ihre Rechte, behandelt Anzeigen und Eingaben und nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen, die für das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz erheblich sind. Zudem vermittelt sie zwischen Behörden und Privaten.

Für datenschutzrechtliche Anliegen, die Datenbearbeitungen durch private Personen, Privatorganisationen wie Unternehmen und Vereine sowie Bundesorgane betreffen, ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zuständig.

Rücktritt nach zwei Amtsperioden

Wie bereits im Februar bekannt wurde, entschied sich die bisherige Beauftragte Gunhilt Kersten, nach zwei Amtsperioden nicht mehr zur Wiederwahl anzutreten. Die 61-jährige habe die per 1. Januar 2008 neu geschaffene Organisation aufgebaut und wesentlich geprägt, schrieb die Staatskanzlei in ihrer Mitteilung. Sie habe «für einen wirksamen und praxisnahen Datenschutz sowie für die Durchsetzung des Öffentlichkeitsprinzips» gesorgt.