Kantonsrat SZ Schwyzer Kantonsparlament erteilt Stimmrecht für Ausländer Absage

rl, sda

15.2.2023 - 13:26

Ohne Schweizer Pass kein Wahlrecht: Diese Devise gilt im Kanton Schwyz weiterhin. (Symbolbild)
Ohne Schweizer Pass kein Wahlrecht: Diese Devise gilt im Kanton Schwyz weiterhin. (Symbolbild)
Keystone

Der Schwyzer Kantonsrat verwehrt Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung das kommunale Stimmrecht. Mit 70 zu 24 Stimmen votierte er gegen eine SP-Motion, die Gemeinden und Bezirken erlauben wollte, das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer in kommunalen Angelegenheiten einzuführen.

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In der Parlamentsdebatte vom Mittwoch gab die bürgerliche Ratsseite deutlich zu verstehen, dass ausländische Personen, die das Stimmrecht wollten, zuvor ihre Integration nachweisen müssten, indem sie das Einbürgerungsverfahren durchlaufen. Zur Integration gehörten Kenntnisse über das Gemeinwesen sowie das Bekenntnis zu den Traditionen und Werten der Schweiz, zur Demokratie und dem Rechtsstaat, hiess es.

Der Erhalt politischer Rechte solle weiterhin über den bewährten Weg der ordentlichen oder erleichterten Einbürgerung erfolgen und dessen Vollendung darstellen, sagten Redner von SVP, CVP und FDP. Zudem solle das in der Verfassung verankerte einheitliche Stimm- und Wahlrecht auf Stufe Bund, Kanton sowie Bezirk und Gemeinde beibehalten werden.

Gemeinden sollen entscheiden

Dagegen unterstützte die GLP-Fraktion die Motion der SP. Im Sinne einer möglichst hohen Autonomie und Subsidiarität sollten die Bürger der Gemeinden und Bezirke selber bestimmen, ob sie ihren niedergelassenen Ausländern mit C-Ausweis das Stimm- und Wahlrecht gewährten.

In der Schweiz gebe es acht Kantone und über 600 Gemeinden, die ein Stimmrecht für Ausländer eingeführt hätten, führte die SP an. Im Kanton Schwyz hätten heute zehntausende Menschen keinerlei politische Rechte, obwohl sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen seien.

Kritik am Einbürgerungsverfahren

Die SP kritisierte ferner, dass die Einbürgerung in der Schweiz ein zu langwieriger Prozess sei. Mindestens zehn Jahre müssten ausländische Personen warten, bis sie diesen wichtigen Schritt machen könnten. Es gehe um Menschen, die hier leben, arbeiten, Steuern zahlen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen würden.

Kritik am Einbürgerungsverfahren des Kantons Schwyz übt auch eine Petition, die von rund tausend Personen unterzeichnet und am Mittwoch bei der Staatskanzlei eingereicht worden ist. Der Verein «einbürgerungsgeschichten.ch» fordert darin vom Kantonsrat, dass «Schikane und Willkür» aus dem Einbürgerungsverfahren entfernt und die Einbürgerung ein gangbarer Weg in die Zukunft werde.