Das Bundesgericht hat sich in einem Zwischenentscheid gegen eine aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen die Ortsplanungsrevision Beromünster ausgesprochen. Damit wird die vom Volk beschlossene Ortsplanung ab sofort anwendbar.
22.10.2024, 10:37
SDA
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt sei, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen, teilte die Gemeinde Beromünster am Dienstag mit. Es lehnte das Gesuch der Beschwerdeführer ab.
Für die Gemeinde sei dies eine Erleichterung, da laufende Planungen fortgesetzt werden könnten, liess sich Gemeindepräsidentin Manuela Jost in der Mitteilung zitieren. In den noch bestrittenen Fragen müsste das Urteil des Bundesgerichts abgewartet werden.
Die zweite Etappe der Ortsplanung beinhaltet die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts. Zudem sieht sie vor, die bestehenden Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster, Neudorf, Gunzwil und Schwarzenbach zusammenzuführen. Die Bevölkerung stimmte der Ortsplanung im November 2022 zu.
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