Bundesgericht Bundesgericht kippt Teile des Luzerner Polizeigesetzes

liku, sda

8.11.2024 - 12:03

Das Bundesgericht fällte hinsichtlich des neuen Luzerner Polizeigesetzes ein Urteil. (Archivbild)
Das Bundesgericht fällte hinsichtlich des neuen Luzerner Polizeigesetzes ein Urteil. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesgericht hat wesentliche Teile des Luzerner Polizeigesetzes für ungültig erklärt, darunter die automatisierte Fahrzeugfahndung. Politische Parteien begrüssen die Entscheidung und fordern Nachbesserungen.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass mehrere Bestimmungen des neuen Luzerner Polizeigesetzes nichtig sind. Besonders betroffen ist die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung, die nun aufgehoben wird.

Die automatisierte Fahndung sollte vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen erfassen und diese Informationen fast zeitgleich mit Fahndungsregistern abgleichen. Die Polizei plante, dieses System zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zur Suche nach vermissten und geflüchteten Personen einzusetzen.

Das Gericht stellte fest, dass ein solches System, das primär der Strafverfolgung dient, in die Kompetenz des Bundes eingreift. Solche Überwachungsmassnahmen erfordern eine Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung.

Beteiligung an der Plattform «Polap»

Der Kanton Luzern hatte zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um sich an der Abfrageplattform «Polap» beteiligen zu können. Diese Plattform soll es ermöglichen, die Informationssysteme der Kantone, des Bundes und der EU abzufragen. Die Daten würden ohne vorheriges Amtshilfeersuchen zugänglich gemacht, was die Kontrolle und den Rechtsschutz erschwert. Die gesetzliche Regelung begrenzt weder die Bearbeitungszwecke noch den Kreis der Zugriffsberechtigten, was für die informationelle Selbstbestimmung unzureichend ist.

Reaktionen auf das Urteil

Das Luzerner Parlament hatte im Oktober 2022 fünf neue Artikel zur Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet. Mehrere Privatpersonen legten im Februar 2023 Beschwerde beim Bundesgericht ein, das diese nun teilweise gutgeheissen hat.

Mitglieder der SP und der Grünen, die die Beschwerde eingereicht hatten, begrüssen das Urteil. Sie kritisieren, dass das Polizeigesetz den Anforderungen eines liberalen Rechtsstaats nicht genügt, da es die Rechte der Bevölkerung nicht ausreichend schützt. Kantonsrätin Rahel Estermann (Grüne) betonte, dass der Datenaustausch klarer definiert werden müsse und die automatisierte Fahrzeugfahndung ohne Datenspeicherung erfolgen sollte.

Signalwirkung über Luzern hinaus

Kantonsrätin Anja Meier (SP) sieht in dem Urteil eine Signalwirkung über den Kanton Luzern hinaus. Bereits die Kantone Solothurn und Aargau mussten aufgrund von Gerichtsurteilen ihre Polizeigesetze überarbeiten. Die Entscheidung des Bundesgerichts könnte somit auch in anderen Kantonen zu Anpassungen führen.

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