Einbürgerungen Einbürgerung in Nidwalden nicht mehr Sache der Gemeindeversammlung

we, sda

17.5.2023 - 09:04

Im Kanton Nidwalden sollen Einbürgerungen vollständig der Regierung übertragen werden.  (Symbolbild)
Im Kanton Nidwalden sollen Einbürgerungen vollständig der Regierung übertragen werden. (Symbolbild)
Keystone

Gemeindeversammlungen sollen sich im Kanton Nidwalden nicht mehr an Einbürgerungsverfahren beteiligen. Künftig soll dieses vollständig den Gemeindeexekutiven übertragen werden. Die Regierung unterstützt eine entsprechende FDP-Motion.

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Im vergangenen Oktober hatte der Landrat eine Motion der Justizkommission gutgeheissen. Die Regierung wurde beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Justizkommission und der Landrat nicht mehr am Einbürgerungsverfahren beteiligt sind.

Als Reaktion darauf reichte FDP-Landrat Florian Grendelmeier ebenfalls eine Motion ein und forderte eine weitergehende Anpassung des Gesetzes. Darin fordert er, dass künftig auch die Gemeindeversammlungen nicht mehr ins Einbürgerungsverfahren involviert seien. Heute werden der Gemeindeversammlung sämtliche Einbürgerungsbegehren, die durch eine Kommission vorgeprüft wurden, zur Genehmigung vorgelegt.

Für die Gemeindeversammlung bleibe jeweils kein relevanter Entscheidungsspielraum, schreibt die Regierung in einer Medienmitteilung vom Mittwoch. Der Aufwand aber sei gross.

«Durch die geforderte Gesetzesanpassung würden die Abläufe zusätzlich vereinfacht und die Verfahrensdauer stark verkürzt, ohne dass das Einbürgerungsverfahren Qualitätseinbussen erfährt», wird Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) zitiert.

Die Regierung ist überzeugt, dass es ausschliesslich Vorteile mit sich bringe, wenn das Verfahren vollständig der Exekutive übertragen werde, wie sie schreibt. Sie steht der Motion positiv gegenüber und möchte, dass die Gemeinden in der aktuell laufenden Gesetzesrevision zu diesem Thema befragt werden.

Abgeklärt werden soll laut Regierung auch, ob künftig der Gemeinderat oder eine Einbürgerungskommission für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts auf kommunaler Ebene zuständig sein soll.