Armasuisse gewährt der Flugplatzgenossenschaft Obwalden bis Ende September 2025 ein befristetes Baurecht für den Flugplatz Kägiswil. Ob danach auf dem früheren Militärflugplatz weitergeflogen werden kann, soll bis Mitte des nächsten Jahres entschieden werden.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) startet mit dem Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) und dem Kanton Obwalden einen neuen Planungsprozess für die Umnutzung des früheren Militärflugplatzes Kägiswil, hiess es in einer gemeinsamen Mitteilung des Bazl und Armasuisse vom Mittwoch. Das Ziel sei es, die verschiedenen Bedürfnisse auf dem Areal aufeinander abzustimmen.
Die Planung des Prozesses soll im Frühling 2025 starten. Bis Mitte 2025 werde die Armasuisse entscheiden, ob ein ziviler Flugbetrieb länger als September 2025 betrieben werden könne, hiess es weiter. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden erhalte mit dem befristeten Baurecht genügend Zeit, «die geordnete Einstellung des Flugbetriebs vorzubereiten.»
Auf Ende 2023 gab der Kanton Obwalden den früheren Militärflugplatz an den Bund zurück. Bis Ende des aktuellen Jahres räumte Armasuisse der Flugplatzgenossenschaft Obwalden das befristete Baurecht ein.
Auch den Kantonsrat von Obwalden beschäftigte die Zukunft des Flugplatzes Kägiswil. Im Mai dieses Jahres hiess das Parlament eine Motion gut, mit der eine Ansiedlung eines Rega-Maintenance-Centers oder eines Rega-Centers auf dem Flugplatz möglich werden könnte. Auch einheimische Transporthelikopterfirmen könnten den Flugplatz nutzen. Weiter forderte der Vorstoss, dass Pistenflächen, die nicht mehr benötigt werden, rekultiviert werden.
Der Kanton Obwalden hatte den Flugplatz 2015 im Baurecht vom Bund übernommen, dies, nachdem die Stimmberechtigten 2013 einen Kauf abgelehnt hatten. 2016 vermietete er ihn an die Flugplatzgenossenschaft Obwalden. 2020 wurde die Anlage vom Bundesrat als ziviler Flugplatz im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), der schweizweit die Standorte der Flugpisten festlegt, eingetragen.
stwe, sda