Schule Neuenegg und Köniz besiegeln neuen Schulvertrag für Thörishaus

zc, sda

9.12.2024 - 15:52

Nun ist klar, wie der Schulbesuch von Könizer Schulkindern in Neuenegg künftig abgegolten wird. (Symbolbild)
Nun ist klar, wie der Schulbesuch von Könizer Schulkindern in Neuenegg künftig abgegolten wird. (Symbolbild)
Keystone

Neuenegg und Köniz haben sich auf einen neuen Schulvertrag geeinigt. Er legt fest, wie viel Köniz zahlt, damit Kinder aus Thörishaus die Schule in Neuenegg besuchen dürfen. Zudem wird ein alter Streit um einen Grundbucheintrag beigelegt.

Keystone-SDA, zc, sda

Die Gemeindegrenze zwischen Köniz und Neuenegg verläuft mitten durch Thörishaus. Die Erneuerung des Schulvertrags sei ein Bekenntnis zu einer engen und freundschaftlichen Zusammenarbeit im gemeinsamen Dorf Thörishaus, teilten die Gemeinden am Montag mit.

Die Beiträge von Köniz werden neu aufgrund von Pauschalen ausgerichtet, die sich auf Empfehlungen des Kantons stützen. Sie sind etwas tiefer als die bisher geleisteten Beiträge, werden aber ergänzt mit Pauschalen für jene Leistungen von Neuenegg, die Köniz bisher nicht mitgetragen hat.

Konkret beteiligt sich Köniz künftig nicht nur an Betriebskosten der Sportanlagen und der Aula in der Schulanlage Stucki, welche für die örtlichen Vereine wichtig sind. Neu beteiligt sich Köniz auch an den nicht gedeckten Kosten der Tagesschule und Ferienbetreuung, der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Schülertransporte.

Der neue Vertrag sei für beide Gemeinden kostenneutral, heisst es im Communiqué. Geklärt habe man auch offene Fragen in Bezug auf das Grundeigentum an der Schulanlage Stucki. Die Gemeinde Neuenegg ist Eigentümerin der Schulanlage und der Landparzelle.

Geregelt wurden auch die Beteiligungen der beiden Gemeinden an den Kosten für Investitionen und Abschreibungen. Der neue Schulvertrag führe weder im Grundbuch noch in der Bilanz von Neuenegg und Köniz zu Änderungen, hiess es.

Alter Streit

2019 hatte Köniz den Schulvertrag mit Neuenegg auf das Jahr 2024 gekündigt und erklärt, man wolle die Schulbesuche von Thörishauser Kindern künftig nach kantonalen Ansätzen abrechnen.

Offiziell ging es dabei um Sparbemühungen aufgrund der klammen Könizer Kasse. Doch es gab noch einen zweiten Grund: Köniz hatte lange Zeit vergeblich gewünscht, dass die Gemeinde im Grundbuch als Mitbesitzerin der Schulliegenschaft eingetragen wird.

Die früheren Gemeinderäte brachten keine Einigung zustande. Die nun amtierenden Gemeinderäte haben den Vertrag kurz vor Ablauf des Jahres 2024 genehmigt.