ÜberwachungBern bleibt bei automatisierter Fahndung trotz Luzerner Urteil
dagr, sda
14.11.2024 - 14:50
Der Kanton Bern setzt weiterhin auf automatisierte Fahrzeugfahndung, obwohl ein Bundesgerichtsurteil gegen Luzern ergangen ist. Die Berner Regelung unterscheidet sich in wesentlichen Punkten und bleibt vorerst in Kraft.
Keystone-SDA, dagr, sda
14.11.2024, 14:50
SDA
Der Kanton Bern hat beschlossen, seine automatisierte Fahrzeugfahndung fortzuführen, ungeachtet eines Bundesgerichtsurteils, das eine ähnliche Praxis im Kanton Luzern für ungültig erklärte. Die Berner Sicherheitsdirektion betonte am Donnerstag, dass die Unterschiede im Polizeigesetz von Bern entscheidend seien.
Anfang November hatte das Bundesgericht die Luzerner Bestimmungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung für nichtig erklärt. Im Gegensatz dazu weist das Berner Polizeigesetz wesentliche Unterschiede auf, wie die Sicherheitsdirektion in ihrer Mitteilung erläuterte.
In Bern wird die automatisierte Fahrzeugfahndung hauptsächlich zur Erkennung und Verhinderung von Straftaten eingesetzt, nicht primär zur Strafverfolgung. Diese Ausrichtung soll helfen, organisierte Kriminalität wie Drogenhandel zu identifizieren und zu bekämpfen. Die Regelung in Bern sei zudem verhältnismässiger und berücksichtige verschiedene Vorgaben des Bundesgerichts.
Beschwerde gegen Bern anhängig
Die Luzerner Polizei plante, ihr System zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie vermisster und geflüchteter Personen zu nutzen. Das Bundesgericht entschied jedoch, dass ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung dient, in die Kompetenz des Bundes eingreift.
Auch gegen die Berner Regelung wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht, wie die Sicherheitsdirektion weiter mitteilte. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Da das Bundesgericht der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuerkannte, kann der Kanton Bern sein System weiterhin betreiben.
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