Grosser Rat BE Grosser Rat will keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen

hn, sda

5.12.2024 - 14:54

Der Kanton Bern weitet seine Erbschaftssteuer nicht aus. (Symbobild)
Der Kanton Bern weitet seine Erbschaftssteuer nicht aus. (Symbobild)
Keystone

Der Kanton Bern will die Erbschaftssteuer nicht auf direkte Nachkommen ausweiten. Er hat am Donnerstag einen Vorstoss aus den Reihen der SP-Juso abgelehnt.

Keystone-SDA, hn, sda

Die Parteien hatten gefordert, dass mit den Mehreinnahmen aus der Erbschaftssteuer die Einkommenssteuern gesenkt werden könnten. Für die Nachkommen soll ein bestimmter Freibetrag oder eine Freigrenze eingeführt werden in der Grössenordnung zwischen einer halben und zwei Millionen Franken. Auch sollten Regelungen für Familienunternehmen gefunden werden.

Mit einer Erbschaftssteuer könne man da Geld holen, wo es am wenigsten weh tue, betonte SP-Grossrat Ueli Egger. Und man könne all jene steuerlich etwas entlasten, die es wirklich nötig hätten. Die Erbschaftssteuer sei eine der fairsten, betonte auch Barbara Stotzer-Wyss namens der EVP. Man nehme niemandem etwas weg, denn sie werde erst nach dem Tod erhoben.

Das Geld, das vererbt werde, sei bereits «x-fach besteuert worden», durch Einkommens-, Vermögens-, Liegenschafts- oder andere Steuern, konterte Anne Speiser für die SVP.

Rat lehnt auch GLP-Vorstoss ab

Die Motion sei vielleicht originell verpackt, aber es seien nur Schalmeienklänge, kritisierte FDP-Grossrat Stephan Lack. Der Kanton Bern sei keine Insel und stehe im steuerlichen Wettbewerb. Mit der Einführung einer Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen riskiere der Kanton, dass Wohlhabende wegziehen. Unter dem Strich würde der Kanton Schaden nehmen.

Korab Rashiti von der SVP geisselte den Vorstoss als kommunistisch und marxistisch. Der Grosse Rat verwarf den Vorstoss mit 85 zu 60 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Ein ähnliches Schicksal ereilte auch einen Vorstoss aus den Reihen der Grünliberalen. Tobias Vögeli forderte, dass Erbschaften und Schenkungen, ungeachtet der Beziehung zwischen Erblasser und Erben, besteuert werden. Allerdings erst ab einem hohen Freibetrag von beispielsweise 10 Millionen Franken. Der Rat sagte mit 77 zu 67 nein.