Verkehrskonzept Erleichterungen für Gewerbeverkehr in der Berner Altstadt

SDA

23.9.2020 - 15:28

Das neue Parkierungskonzept betrifft die Untere Berner Altstadt. (Archivbild)
Das neue Parkierungskonzept betrifft die Untere Berner Altstadt. (Archivbild)
Source: Keystone/Marcel Bieri

In der Unteren Berner Altstadt soll der Güterumschlag einfacher werden. Dies sieht das neue Parkierungskonzept vor. Im November entscheidet der Stadtrat über das Massnahmenpaket, das der Gemeinderat zusammen mit den Betroffenen erarbeitet hat.

Die heute komplizierten Regeln für das Parkieren in der Unteren Altstadt würden durch ein einfaches und «möglichst gut kontrollierbares System» abgelöst, teilte der Gemeinderat am Mittwoch mit.

Konkret sollen Waren überall dort ein- und ausgeladen werden können, wo kein Halteverbot signalisiert ist und der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird, etwa an Engpässen. Das heutige Zufahrtsregime (Fahrverbot mit Zubringerdienst) soll unverändert gelten.

Anwohner sollen ihre Autos künftig zu einem günstigeren Tarif – 150 statt 309 Franken pro Monat – im Rathausparking abstellen können. Dort stehen zudem E-Ladestationen zur Verfügung.

Wie bisher können sie ihr Fahrzeug auch mit einer Parkkarte für 264 Franken pro Jahr in der entsprechenden Zone parkieren. Konsequent geahndet soll die die verbotene – «aber lange tolerierte» – 'Laubenparkierung», schreibt der Gemeinderat weiter.

Auf den weissen, gebührenpflichtigen Parkfeldern darf bis 30 Minuten parkiert werden. Länger parkieren dürfen mit einer Ausnahmebewilligung Handwerker, Marktfahrer, Spitex, Ärzte im Dienst oder Gewerbetreibende, die Kundschaft beliefern.

Ziel all dieser Massnahmen sei es, die Untere Altstadt vom nicht nötigen Motorfahrzeugverkehr zu entlasten. Damit werde die Untere Altstadt allgemein attraktiver. Zudem hätten Restaurants und Cafés mehr Platz für die Bewirtung draussen, und die Gassen könnten für Veranstaltungen genutzt werden.

Die Massnahmen wurden laut Mitteilung zusammen mit den Vereinigten Altstadtleisten, den Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erarbeitet. Das letzte Wort hat das Stadtparlament. Neben dem Realisierungskredit von 578'000 Franken muss der Stadtrat über eine Anpassung des Gebührenreglements befinden.

Sofern bei der nachfolgenden öffentlichen Auflage keine Beschwerden eingehen, startet die Umsetzung im Frühling 2021.

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