UmweltBundesrat stellt sich gegen Pläne für Biomassezentrum im Seeland
SDA
19.8.2020 - 15:36
Das Projekt eines Biomassezentrums und Energieparks der Kompostieranlage Seeland AG in Galmiz FR verstösst laut dem Bundesrat gegen Bundesrecht. Er hat dem Projekt der auch im Kanton Bern tätigen Firma die Genehmigung verweigert.
Wie die Landesregierung am Mittwoch mitteilte, hat sie zwar den zweiten Teil des revidierten Richtplans des Kantons Freiburg genehmigt, aber ohne dieses Projektblatt. Zur Begründung schreibt der Bundesrat in den am Mittwoch veröffentlichten Unterlagen, ein Projekt wie das in Galmiz vorgesehene gehöre in eine Industriezone.
Die heutige Kompostieranlage in Galmiz befinde sich in einer Spezialzone, welche von 1,75 Hektaren Grösse noch auf 6,6 Hektaren vergrössert werden solle. Eine solche Erweiterung würde die Zersiedelung der Landschaft weiter vorantreiben und widerspreche grundlegenden Raumplanungsprinzipien. Die seit 1991 bestehende Kompostieranlage stehe schon heute im Widerspruch zu Bundesrecht.
Die Betreiberin der Anlage mit Sitz in Murten FR betreibt laut einem Handelsregistereintrag die Kompostierung und Wiederverwertung von pflanzlichen und organischen Abfällen. Sie ist auch in der Entsorgung von Abfällen tätig und zwar in den Kantonen Freiburg und Bern.
Kritik auch zu Papiliorama
Ähnliche Vorbehalte äussert die Landesregierung zu Plänen für die Erweiterung des Papilioramas in Kerzers FR. Es sei gegen Bundesrecht, wenn die Betreiber dieser Anlage auf Kosten von Fruchtfolgeflächen den Parkplatz vergrössern wollten, obwohl es eigens eine Bahnhaltestelle fürs Papiliorama gebe.
Lediglich die Existenz eines Projektblatts «Erweiterung des Papilioramas» akzeptiert der Bundesrat, nicht aber dessen Inhalt. Den Kanton Freiburg ruft die Landesregierung auf, das Projektblatt so umzugestalten, dass es künftig Bundesrecht entspreche.
Das Papiliorama ist ein vor allem auf Schmetterlinge ausgerichteter, überdachter Tropengarten. Dieser befindet sich – wenige hundert Meter von der freiburgisch-bernischen Grenze entfernt – zwischen Kerzers FR und Fräschels FR.
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