BernBerner Regierung will Sitzungen nicht ausführlich protokollieren
zc, sda
8.12.2024 - 09:15
Der Berner Regierungsrat will seine Sitzungen auch in Zukunft nicht ausführlich protokollieren lassen. Das sei nicht nötig, um die Entscheide nachvollziehen zu können, schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion der Geschäftsprüfungskommission (GPK).
Keystone-SDA, zc, sda
08.12.2024, 09:15
SDA
Diese stört sich an den reinen Beschlussprotokollen. So bleibe unklar, wie ein Entscheid zustande gekommen sei. Bei bedeutsamen Geschäften sollte das Protokoll die wichtigsten Argumente aus der Diskussion enthalten.
Der Regierungsrat sieht das etwas anders. Seine Beschlüsse seien grundsätzlich ausreichend nachvollziehbar. Bei kontroversen Geschäften gebe es im Vorfeld der Sitzung jeweils einen ausführlichen Schriftverkehr, der dokumentiert und auch zugänglich sei.
Mündliche Diskussionen an der Regierungssitzung würden in der Tat nicht protokolliert, ebenso wenig das Stimmenverhältnis. Die Regierungsmitglieder sollten frei und unabhängig diskutieren und abstimmen können.
Bei kontroversen Geschäften gebe es ohnehin zunächst eine Aussprache. Der Beschluss folge erst an einer späteren Sitzung. Aufgrund der verschiedenen schriftlichen Unterlagen zu dem Geschäft liessen sich die Abwägungen der Regierung durchaus nachvollziehen.
Eine systematische Aufnahme der Argumente ins Protokoll würde zu unnötigem administrativen Aufwand führen, findet die Regierung. Sie ist aber bereit, den Vorstoss in der unverbindlichen Form des Postulats entgegenzunehmen und einige Optimierungen zu prüfen.
Vielfältige Praxis
Die Praxis anderer Kantonsregierungen ist vielfältig. In den Kantonen Zürich, Zug und Luzern zum Beispiel werden die wichtigsten Argumente protokolliert. Die Thurgauer und die Bündner Regierung beschränken sich hingegen wie Bern auf ein reines Beschlussprotokoll.
Die Protokollierung des Stimmverhältnisses ist etwa in Zürich und Graubünden untersagt, im Wallis und in Zug hingegen ausdrücklich vorgesehen. Weit verbreitet ist ein Protokollierungsrecht für Minderheitsmeinungen, namentlich in den Kantonen Basel-Stadt, Graubünden, Thurgau, Waadt, Zug, Wallis und Zürich.
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