Grosser Rat BEBerner Kantonsparlament setzt Zeichen für gewaltbetroffene Frauen
hn, sda
5.12.2024 - 12:28
Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag einen Vorstoss überwiesen, der vom Kanton mehr geschützte Unterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und Kinder sowie bessere Anschlusslösungen an einen Aufenthalt in einem Frauenhaus fordert. Doch was davon umgesetzt wird, ist offen.
Keystone-SDA, hn, sda
05.12.2024, 12:28
SDA
Bei dem vom Rat mit 105 zu 58 Stimmen bei 9 Enthaltungen überwiesenen Vorstoss handelt es sich um eine sogenannte Richtlinienmotion. Sie liegt in abschliessender Zuständigkeit der Regierung und lässt ihr damit viel Spielraum.
Hinter der Motion stehen Grossratsmitglieder aus SP, Grünen, EVP, GLP und Mitte. Dass die Forderung auch im Rat teilweise bis in bürgerliche Kreise hinein mitgetragen wurde, dürfte jedoch ein klares Zeichen für den Regierungsrat sein.
SP-Grossrätin Maurane Riesen verwies auf die Dachorganisation der Frauenhäuser, die im Sommer 2024 Alarm geschlagen hatte. Die Nachfrage steige und die bestehenden Institutionen seien bereits jetzt überlastet. Auch im Kanton Bern sei die Lage kritisch. Personen müssten ausserkantonal oder in Hotels untergebracht werden.
GLP-Grossrätin Melanie Gasser erinnerte an eine Kundgebung vor zwei Wochen in Bern, wo tausende Menschen gegen Gewalt an Frauen protestiert hatten. Das Anliegen werde also in der Gesellschaft breit getragen.
Alle haben Hilfe erhalten
Gesundheits- und Sozialdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) hielt fest, dass alle Personen, die nach Opferhilfegesetz bisher Hilfe beanspruchten, diese auch erhalten hätten.
Die Auslastung der Frauenhäuser schwankte laut Schnegg in den vergangenen Jahren zwischen 79 und 90 Prozent. Die kantonale Sozialdirektorenkonferenz empfiehlt eine Auslastung von 75 Prozent. Unter Berücksichtigung der Grösse der bernischen Frauenhäuser sei ein höherer Auslastungsgrad grundsätzlich vertretbar, sagte Schnegg.
Ausserdem sollte der Auslastungsgrad nicht isoliert betrachtet werden, betonte der SVP-Regierungsrat. Er verwies beispielsweise auf wenig effiziente oder zu kleinräumige Betriebsstrukturen, das Nichtnutzen von Synergien, Fehlanreize in der Finanzierung oder eine hohe Verweildauer der Frauen in Frauenhäusern.
Ausserkantonale Unterbringungen oder Aufenthalte in Hotels seien nicht immer die Folge von Platzmangel; oft gebe es auch Sicherheitsgründe dafür. In der Opferhilfestrategie, die der Kanton überarbeitet, will Schnegg Massnahmen vorsehen, wie er ausführte. Es brauche allerdings eine sorgfältige Gesamtschau.
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