PolitikfinanzierungBerner Grossratskommission uneins über neue Transparenzpflichten
miab, sda
22.10.2024 - 14:40
Wer gegen die Offenlegungspflicht der Wahl- und Abstimmungsfinanzierung verstösst, soll bestraft werden. Das forderte die Mehrheit der zuständigen Kommission, die das geplante Gesetz über die Berner Politikfinanzierung erneut beraten hat.
22.10.2024, 14:40
SDA
So soll eine vorsätzliche Verletzung der Transparenzpflichten mit einer Busse von bis zu 2000 Franken bestraft werden können, schrieb die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) in ihrer Mitteilung vom Dienstag.
Eine Minderheit der Kommission hingegen möchte auf Sanktionen verzichten, da aus ihrer Sicht die Öffentlichkeit die Kontrolle über die gemeldeten Informationen wahrnehmen soll.
Weiter will eine Mehrheit der SAK, dass Spenden für Wahl- und Abstimmungskampagnen künftig ab einer Höhe von 9000 Franken offengelegt werden müssen. Dieser Wert entspreche dem Verhältnis im Bundesrecht. Eine Kommissionsminderheit wiederum beantragt einen Schwellenwert von 7000 Franken. Dieser entspricht dem ursprünglich vom Regierungsrat vorgesehenen Wert, wie es weiter hiess.
Gesetz soll nach 10 Jahren überprüft werden
Nach zehn Jahren soll der Grosse Rat ausserdem überprüfen, ob die Bestimmungen zur Transparenzpflicht weiterhin in Kraft bleiben sollen. Damit reagierte die SAK auf den Antrag der FDP-Fraktion, dem Gesetz eine sogenannte «Sunset-Klausel» hinzuzufügen und sie somit zu befristen.
Die zweite Lesung zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte ist in der anstehenden Wintersession vorgesehen. Dann wird das Kantonsparlament auch über die Kommissionsanträge befinden. Die neuen Regeln sollen spätestens bei den kantonalen Wahlen 2026 erstmals angewendet werden.
Der Grosse Rat hatte im September eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte verabschiedet. Er beschloss, dass die Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen im Kanton Bern künftig offengelegt werden müssen.
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