PensionskasseBerner Stadtrat beschränkt Altersvorsorge für Ex-Gemeinderäte
zc, sda
14.11.2024 - 21:12
Der Berner Stadtrat hat beschlossen, die Altersvorsorge für ehemalige Gemeinderatsmitglieder auf drei Jahre zu begrenzen. Diese Änderung soll die Kosten für die Stadt senken und tritt 2025 in Kraft.
Keystone-SDA, zc, sda
14.11.2024, 21:12
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Der Berner Stadtrat hat einstimmig eine Änderung beschlossen, die die Altersvorsorge für ehemalige Mitglieder der Stadtregierung auf drei Jahre begrenzt. Diese Entscheidung fiel am Donnerstag mit 65 zu 0 Stimmen und betrifft die Versicherung bei der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK).
Bisher konnten Ex-Gemeinderäte unter bestimmten Bedingungen bis zum regulären Rentenalter bei der PVK versichert bleiben, wobei sie lediglich sechs Prozent ihres versicherten Lohns als Beitrag leisten mussten. Diese Regelung führte zu erheblichen Kosten für die Stadt.
Zukünftig wird die Stadt Bern nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträge für die ersten drei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat übernehmen. Personen, die beim Austritt das 60. Lebensjahr erreicht haben, sind von dieser Änderung ausgenommen.
Die Initiative zu dieser Anpassung ging von einer Motion aus, die im Juni 2023 vom Stadtrat überwiesen wurde. Dominic Nellen (SP) betonte, dass ehemalige Gemeinderatsmitglieder zwar Anspruch auf eine gewisse Absicherung hätten, jedoch auch erwartet werden könne, dass sie sich beruflich neu orientieren. Die Revision sei ein ausgewogener Kompromiss.
Diskussion um Ruhestandsgehälter
Die Anpassung der grosszügigen Regelungen wurde von den Fraktionen GLP/JGLP/EVP und FDP/JF begrüsst. Sie wiesen darauf hin, dass die Öffentlichkeit bei sogenannten «Goldenen Fallschirmen» stets kritisch sei. Allerdings bedauerten sie, dass die Gelegenheit verpasst wurde, auch die Ruhestandsgehälter und Abfindungen zu überarbeiten.
Stadtpräsident Alec von Graffenried (GFL) erinnerte daran, dass der Stadtrat vor anderthalb Jahren eine solche Anpassung abgelehnt hatte. Er betonte, dass das Parlament die Möglichkeit habe, das Thema in der nächsten Legislaturperiode erneut aufzugreifen. Der Gemeinderat sehe derzeit keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich.
Die neue Regelung zur Pensionskasse wurde in einer einzigen Lesung verabschiedet und soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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