Coronavirus Das würde ein Impfobligatorium bedeuten

tsha

8.6.2020

Die einen warten sehnsüchtig auf einen Impfstoff gegen das Coronavirus, die anderen fürchten, gegen ihren Willen geimpft zu werden. Aber wie hält es die Schweiz genau mit einem Impfzwang?

Noch ist ein Impfstoff gegen das Coronavirus Zukunftstraum. Wann die ersten Impfungen auf den Markt kommen, kann derzeit niemand mit Gewissheit sagen. Aber weltweit forschen Dutzende Unternehmen daran.

Schon jetzt spaltet die Aussicht auf eine baldige Impfmöglichkeit die Menschen. Die einen erhoffen sich eine schnelle Rückkehr zur Normalität, weil eine Impfung die Ausbreitung des Virus verlangsamen oder sogar stoppen könnte. Andere hingegen machen sich Sorgen vor einer möglichen Zwangsimpfung.

Letzteres allerdings ist gar nicht möglich in der Schweiz, wie SRF berichtet. Der Bund kann und darf seine Bürger nicht gegen deren Willen impfen. Er kann sie aber dazu verpflichten, sich impfen zu lassen – indem der Bundesrat ein sogenanntes Impfobligatorium beschliesst. Anders als ein Zwang sieht ein Obligatorium vor, dass jeder Bürger sich zwar impfen muss und der Staat dies auch kontrolliert; wer dagegen verstösst, wird gebüsst, aber nicht gegen seinen Willen geimpft. 



«Müssen muss man auf jeden Fall – wie beim Sicherheitsgurt und beim Helmobligatorium», erklärt Rechtsprofessor Lorenz Langer von der Universität Zürich gegenüber SRF.

«Wer es nicht tut, kann gebüsst werden. Eine Zwangsimpfung ist aber nicht zulässig.»

Wie hoch diese Busse ausfällt, lässt das Epidemiengesetz offen. Laut Langer sei es etwa möglich, dass die Verweigerung, sich impfen zu lassen, als Ungehorsam gewertet und dieser dann entsprechend bestraft werde.

«Besondere Lage» muss vorliegen

Laut Epidemiengesetz ist ein Impfobligatorium allerdings nur dann möglich, wenn eine «besondere Lage» vorliegt. Zuletzt war das 1944 der Fall. Damals wurde ein Impfobligatorium erlassen, um Kinder gegen Pocken zu immunisieren.

Heute gibt es nur noch in den Kantonen Neuenburg und Genf ein Impfobligatorium – die Pflicht, sich hier gegen Diphtherie zu impfen, wird dort allerdings nicht mehr durchgesetzt.

Ein Obligatorium, sich gegen das Coronavirus zu impfen, könnte heute laut Epidemiengesetz nicht für die gesamte Bevölkerung ausgesprochen werden, sondern nur für einzelne Bevölkerungsgruppen. So müssten sich etwa Menschen impfen lassen, die besonders gefährdet sind, die der Gefahr einer Ansteckung stark ausgesetzt sind oder die bestimmte Tätigkeiten ausüben.



Beschlossen werden kann ein Impfobligatorium sowohl vom Bund als auch von den einzelnen Kantonen. Derzeit, so SRF, werde laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) aber noch nicht über eine Pflicht diskutiert; die Kantone hingegen verweisen auf den Bund oder wollen auf Aufklärung setzen.

So sagt der Waadter Kantonsarzt Karim Boubaker gegenüber SRF: «Wir versuchen, immer zu überzeugen, dass eine Impfung für einen selbst wie auch für die Allgemeinheit nützlich ist.»

Bilder des Tages

Zurück zur Startseite