WirtschaftskriminalitätVerteidigung von Ex-Elvetino-Chef plädiert in Zürich auf Freispruch
olgr, sda
4.9.2024 - 09:00
Das Verteidigungsteam des früheren Elvetino-Chefs hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich die Anklage kritisiert: Es gebe keine verwertbaren Beweise, ihr Mandant habe sich nichts zu Schulden kommen lassen – er sei vollumfänglich freizusprechen.
04.09.2024, 09:00
04.09.2024, 16:02
SDA
Der Staatsanwalt hatte am Vormittag von einem eindeutigen Ermittlungsergebnis gesprochen; die insgesamt drei Beschuldigten hätten sich «dreist aus dem Firmenvermögen bedient». Die amtliche Verteidigerin und der erbetene Verteidiger des früheren Elvetino-Chefs zeichneten am Nachmittag in einem mehr als drei Stunden dauernden Plädoyer jedoch ein ganz anderes Bild.
Bei ihrem Mandanten handle es sich um einen CEO, der für sein Unternehmen das Beste gewollt habe, sagte die Verteidigerin. So habe er nicht, wie es die Anklage suggeriere, einfach einem alten Kumpel mit Seefahrervergangenheit einen Auftrag zugeschanzt. Er habe sich vielmehr an eine Person mit der notwendigen Fachkompetenz gewandt, die er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit kennengelernt habe.
Honorar «nicht aussergewöhnlich»
Zeugenaussagen würden bestätigen, dass der externe Berater wichtige Arbeit geleistet habe. Dessen Honorar – in der Anklageschrift werden Tagessätze von 2500 Franken erwähnt – sei für einen Senior Consultant in der Schweiz nicht aussergewöhnlich.
Zudem bezeichnete die Verteidigerin die vorliegenden Beweise als unverwertbar. Die Anklage beruhe auf Untersuchungen, welche die SBB intern durchführen liessen. Die SBB hätten dazu – ohne über eine strafrechtliche Kompetenz zu verfügen – unter anderem höchstpersönliche Nachrichten, Anwaltskorrespondenz und medizinische Unterlagen widerrechtlich gesichert, gesichtet und ausgewertet.
Staatsanwalt fordert 44 Monate
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 68-Jährigen, der von 2011 bis zu seiner fristlosen Entlassung im August 2017 das Gastronomie-Unternehmen der SBB geleitet hatte, unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Betrug vor. Er forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 44 Monaten.
Er soll unter anderem einen alten Kollegen als externen Berater angeheuert haben – und 20 Prozent des Honorars als Kick-back-Zahlung zurückerhalten haben. Und über die Firma eines weiteren Kollegen soll er unbrauchbare Gastro-Produkte aus China importiert und zu überteuerten Preisen an die Elvetino verkauft haben.
Die Plädoyers der Verteidigung der drei Beschuldigten dauern an und werden am Donnerstag fortgesetzt.
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