SteuererklärungSo machst du sie richtig und sparst Geld
Andrea Moser
29.1.2022
Kaum jemand mag sie, machen müssen sie trotzdem alle: Die Steuererklärung. Gerade für Laien stellt sich die Frage: Was kannst du trotz Corona-Zeit und Homeoffice abziehen? Eine Übersicht.
Andrea Moser
29.01.2022, 16:57
31.01.2023, 08:07
Andrea Moser
Hurra, die Steuererklärung ist da! Diesen Satz hörst du vermutlich selten. Das Ausfüllen der Steuererklärung ist höchstens die Lieblingsbeschäftigung einer kleinen Minderheit.
Je nachdem, in welchem Kanton du wohnst, hast du das Couvert vom Kantonalen Steueramt in den letzten Tagen bereits erhalten. Willst du die Steuererklärung fristgerecht einreichen, hast du bis Ende März Zeit dafür.
Speziell in der Corona-Zeit können gewisse Abzüge schnell untergehen. Hier bekommst du einen Überblick.
Was, wenn der Weg zur Arbeit wegen Homeoffice wegfällt?
Arbeitsweg, Fahrtkosten, auswärtige Verpflegungskosten: All das kannst du von den Steuern abziehen, wenn du beispielsweise keine Möglichkeit hast, deine Mittagszeit zu Hause zu verbringen. So weit, so klar.
Gut zu wissen: Das gilt selbst dann, wenn du im Homeoffice arbeitest. «Angefallene Kosten für das Homeoffice sind je nach Kanton direkt abzugsfähig oder nicht», sagt Michael Kuhn, Finanzexperte bei Comparis.
Teilweise würden diese Kosten abgegolten mit ungekürzten Fahr- und Verpflegungsmehrkosten. Das heisst, dass Kosten für den Arbeitsweg für sämtliche Arbeitstage geltend gemacht werden können, auch für die, die im Homeoffice verbracht wurden.
Wo kann ich weitere Abzüge machen?
Zahlst du Geld in die Säule 3a ein, kannst du einen beachtlichen Betrag von den Steuern abziehen. Für Angestellte und selbstständige Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, betrug der Betrag im letzten Jahr 6'883 Franken.
Auch Versicherungsprämien kannst du bis zu einem gewissen Maximalbetrag abziehen.
Ich prokrastiniere. Ist das bei den Steuern schlimm?
Bezahlen musst du deine Steuern so oder so. Und: Alles auf den letzten Drücker einzahlen, lohnt sich nicht. Wer früh zahlt, spart.
«Je nach Kanton erhält man auch im Tiefstzinsumfeld noch einen Zins für die frühzeitige Einzahlung von Steuerbeiträgen, wenn auch einen tiefen», sagt Finanzexperte Kuhn.
Willst du deine Steuererklärung pünktlich einreichen, ist der 31. März Stichtag. Ansonsten kannst du bis zu diesem Zeitpunkt eine Fristverlängerung beantragen.
Und wenn ich die Firstverlängerung vergesse?
Wurde die Erstreckungsfrist verpasst, so ist eine nachträgliche Verlängerung in der Regel ausgeschlossen. Doch auch bei der Fristverlängerung gibt es von Kanton zu Kanton Unterschiede.
Und: Es gibt Kantone, die eine Fristverlängerung ab einem gewissen Zeitpunkt nur noch gegen Bezahlung akzeptieren. Eine Strafe also. Dazu gehört der Kanton Thurgau. Wer die Steuererklärung dort nach dem 31. Oktober abgeben will, bezahlt pro Monat eine Gebühr von 30 Franken.