«Historischer Entscheid» Genf erfreut über Bundesgerichtsurteil zu Uber

hkl, sda

3.6.2022 - 18:49

Der Fahrdienstleister Uber hat vor dem höchsten Gericht der Schweiz eine Niederlage erlitten.
Der Fahrdienstleister Uber hat vor dem höchsten Gericht der Schweiz eine Niederlage erlitten.
Symbolbild: Keystone

Der Kanton Genf begrüsst die Einstufung von Uber-Fahrern als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständige durch das Bundesgericht. Er ist der Ansicht, dass es sich um einen «historischen Entscheid» handelt, der für alle Kantone präjudizierende Wirkung haben wird.

Das Urteil des Bundesgerichts sei «ein grosser Fortschritt für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, den Schutz der Arbeitnehmer und den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb», sagte die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) am Freitag an einer Medienkonferenz.

Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts. Dieses hatte festgestellt, dass die Fahrer, die für das multinationale Unternehmen arbeiten, wie Angestellte behandelt werden müssten. Uber hatte gegen diesen Entscheid Berufung eingelegt.

Uber muss nun also das Genfer Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge mit Fahrer einhalten, wenn es seine Tätigkeit in Genf fortsetzen will. Insbesondere muss sie ihre Verpflichtungen im Bereich des sozialen Schutzes der Fahrerinnen und Fahrer sowie die Arbeitsbedingungen der Branche einhalten. Auch die Begleichung der Sozialabgaben gehört dazu.

Ab Samstag, dem 4. Juni, sei es Uber untersagt, seine Tätigkeit auf Genfer Gebiet fortzusetzen – und zwar so lange, bis das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt habe, sagte Fischer. Es werden Kontrollen vor Ort durchgeführt.

Geldsumme in unbekannter Höhe

Der Entscheid gilt rückwirkend ab Oktober 2019. Das Genfer Volkswirtschaftsdepartement hat keine Schätzungen über die Beträge, die Uber nachzahlen muss. Das Unternehmen habe jedoch zweieinhalb Jahre Zeit gehabt, um sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorzubereiten.

«Das Bundesgericht setze ein starkes Signal an die gesamte Plattformwirtschaft», fügte Witschaftsdirektorin Fischer hinzu. Sie erinnerte daran, dass «dieses mutige Gerichtsverfahren seinerzeit von Mauro Poggia initiiert wurde».

Die Gewerkschaft Unia, die die Arbeitsbedingungen der Uber-Fahrer stets angeprangert hat, begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts. Sie erwartet von Bund und Kantonen, dass «umgehend schnelle und wirksame Massnahmen ergriffen werden, damit Uber die Hunderte von Millionen zurückzahlt, die den Arbeitnehmern und Sozialversicherungen vorenthalten wurden».

Geschäft unterbrochen

Uber nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis und betont, dass dieser nicht berücksichtige, dass «die Fahrer nicht angestellt sein wollen». Das Unternehmen erklärte, dass es keine andere Wahl habe, als seine Fahrdienste im Kanton vorübergehend einzustellen.

Es beabsichtige «wieder mit den Behörden in Kontakt zu treten, um eine für alle akzeptable Lösung zu finden». Uber geht davon aus, dass ihre Aktivitäten in den anderen Kantonen nicht direkt von Bundesgerichtsurteil betroffen sind.

hkl, sda