Hygienemängel in Birrer Praxis Zahnarzt-Patient infiziert sich mit Hepatitis C

SDA/uri

15.5.2023 - 09:43

Die Behörden des Kantons Aargau rufen die Patientinnen und Patienten einer im April geschlossenen Zahnarztpraxis in Birr AG erneut zum Gesundheitstest auf. (Symbolbild)
Die Behörden des Kantons Aargau rufen die Patientinnen und Patienten einer im April geschlossenen Zahnarztpraxis in Birr AG erneut zum Gesundheitstest auf. (Symbolbild)
Keystone

Eine Zahnarztpraxis im Kanton Aargau wurde wegen gravierender Hygienemängel Anfang April geschlossen. Ein Patient des Arztes wurde inzwischen positiv auf Hepatitis getestet. Ort und Zeit der Infektion sind allerdings offen.

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  • Anfang April 2023 hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons Aargau eine Zahnarztpraxis in Birr AG wegen gravierender Hygienemängel geschlossen.
  • Den Patientinnen und Patienten der Praxis wurde dringend eine Testung auf Hepatitis B und C und HIV empfohlen.
  • Bei den bisherigen Tests wurde ein Fall von Hepatitis C festgestellt – Zeit und Ort der Infektion sind allerdings offen.
  • Das DGS wiederholt den Aufruf zum Testen: Die anfallenden Kosten für Patient*innen, die seit Februar 2022 in der Praxis behandelt wurden, werden übernommen.

Im Fall der im April wegen Hygienemängeln geschlossenen Zahnarztpraxis in Birr AG hat sich eine Person mit Hepatitis C angesteckt. Wegen mutmasslicher Gesundheitsgefährdung hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) den Zahnarzt angezeigt, wie es am Montag mitteilte.

Die kantonalen Behörden hatten die Praxis in Birr AG Anfang April schliessen lassen. Kontrollen hatten ergeben, dass der Zahnarzt bei Behandlungen nicht sterile Instrumente eingesetzt hatte.

Alle seit März 2022 von dem 62-Jährigen zahnärztlich behandelten Patientinnen und Patienten wurden brieflich informiert und ihnen empfohlen, sich auf Hepatitis B und C sowie HIV testen zu lassen.

Testaufruf wiederholt

Bei diesen Tests habe sich gezeigt, dass eine Person sich mit Hepatitis C infiziert habe. Ort und Zeit der Ansteckung seien aber offen, schrieb das DGS in einer Mitteilung. Weil noch nicht alle Patientinnen und Patienten auf den im April verschickten Brief reagiert hatten, wiederholte das DGS den Testaufruf nun noch einmal öffentlich. Die Testkosten werden vom Kanton übernommen.

Zudem teilte das DGS mit, dass es wegen «mutmasslicher erheblicher Gesundheitsgefährdung von Patientinnen und Patienten» Strafanzeige gegen den Zahnarzt erhob und die Akten der Staatsanwaltschaft zur Prüfung übergab.

SDA/uri