Prozess Angeklagter Aargauer Ex-Grossrat will Verantwortung übernehmen

roch, sda

5.11.2024 - 10:01

Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO muss sich ein ehemaliger Aargauer Grossrat der Mitte unter anderem wegen mehrfachem Exhibitionismus verantworten.
Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO muss sich ein ehemaliger Aargauer Grossrat der Mitte unter anderem wegen mehrfachem Exhibitionismus verantworten.
Keystone

Vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen SO hat am zweiten Prozesstag der wegen Exhibitionismus Angeklagte ausgesagt. Der 55-jährige, ehemalige Aargauer Politiker sagte, er wolle Verantwortung für seine Taten übernehmen.

«Die Befragungen haben mich sehr betroffen gemacht. Es tut mir leid für alle, die etwas Traumatisches erleben mussten», sagte er vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, 35 Mädchen ab 13 Jahren und Frauen sexuell belästigt zu haben, indem er sich ihnen nackt zeigte und sie zum Teil auch anfasste.

An die Details könne er sich nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte zu vielen der Vorfälle aus den Jahren 2017 bis 2022. Physische Gewalt sei für ihn «ein No-Go», weil er selber in seiner Kindheit viel Gewalt erlebt habe. Und er sei nicht bewusst minderjährige Mädchen angegangen.

Alter junger Frauen schwierig abzuschätzen

«Oftmals habe ich die Frauen vorher nur von hinten gesehen und konnte das Alter nicht abschätzen.» Es sei sicher nicht sein Ziel gewesen, Minderjährige zu missbrauchen.

Das Alter junger Frauen sei, je nach Aussehen, manchmal schwierig abzuschätzen. Weil ein Teil der Opfer zwischen 13 und 15 Jahren alt waren, ist er der «mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern» angeklagt.

«Nie nach der Zeit gefragt»

Viele der weiteren Vorfälle bestritt der Angeklagte. «Ich habe nie nach der Zeit gefragt», sagte der 55-Jährige. Mehrere Zeuginnen hatten ausgesagt, dass der Mann sich bei seinen exhibitionistischen Handlungen zuerst nach der Zeit erkundigt habe.

Auch dass er nackt auf dem Velo unterwegs gewesen sei, bestritt der Angeklagte: «Ich bin nie nackt Velo gefahren.» Auf dem Foto, das ein Opfer mit dem Smartphone gemacht hatte, wollte sich der Angeklagte nicht erkennen.

roch, sda