Justiz Waadtländer nach Attacke auf Fussballschiedsrichter verurteilt

gsi, sda

5.11.2024 - 15:28

Bei einem Juniorenfussballspiel in der Waadt rastete der Vater eines Spielers aus und griff den 16-jährigen Schiedsrichter verbal und körperlich an. (Symbolbild)
Bei einem Juniorenfussballspiel in der Waadt rastete der Vater eines Spielers aus und griff den 16-jährigen Schiedsrichter verbal und körperlich an. (Symbolbild)
Keystone

Der Angriff eines Vaters auf den Schiedsrichter eines Juniorenfussballspiels hat juristische Folgen. Die Waadtländer Justiz verurteilte den Mann zu einer unbedingten Strafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken.

Gemäss dem von der Staatsanwaltschaft Nord-Waadt erlassenen Strafbefehl wurde der Mann in seinen Fünfzigern weiter dazu verurteilt, 500 Franken für moralischen Schaden an den 16-jährigen Schiedsrichter, 2000 Franken für die Kosten des Klägers und 1500 Franken für Verfahrenskosten zu zahlen. Ein Sprecher der Waadtländer Staatsanwaltschaft bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine entsprechende Meldung von «24 heures».

Der Vater eines D-Juniors (11-12 Jahre) war im vergangenen März während eines Matches in der Broye auf das Spielfeld gestürmt und hatte den Schiedsrichter körperlich und verbal angegriffen. Der Fall erregte grosses Aufsehen im Kanton, und der Waadtländer Fussballverband wollte ein Exempel statuieren, indem er am darauffolgenden Wochenende die über 100 geplanten Spiele in dieser Alterskategorie absagte.

Bevor sich die Waadtländer Justiz mit seinem Fall befasste, war der fehlbare Vater bereits von den Fussballinstanzen bestraft worden. Ihm wurde ein dreijähriges Stadionverbot (Fussball und andere Sportarten) auferlegt.

Laut «24 heures» war der IV-Rentner für seine Exzesse am Spielfeldrand bekannt. Zudem war er gemäss seinem Strafregister bereits 2021 wegen Drohungen gegen seine Ehefrau verurteilt worden. Sein Ausraster während des D-Juniorenspiels fand während seiner Bewährungsfrist statt, weshalb seine Strafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken unbedingt ist und beide Verfahren umfasst, wie das Blatt schreibt.

gsi, sda