Wegen «Schleichwerbung» Konsumentenschutz reicht Beschwerde gegen Roger Federer ein

tsha

24.6.2019

Weil er auf Instagram Schleichwerbung gemacht haben soll, wurde nun Beschwerde gegen Roger Federer eingereicht.
Weil er auf Instagram Schleichwerbung gemacht haben soll, wurde nun Beschwerde gegen Roger Federer eingereicht.
Bild: Keystone

Wie muss Werbung bei Instagram gekennzeichnet werden? Noch gibt es in der Schweiz dazu keinen Entscheid. Das könnte sich allerdings bald ändern – auch wegen Roger Federer. 

Rund 6,2 Millionen Abonnenten folgen Roger Federer bei Instagram. Auf seinem Kanal informiert der Schweizer Tennisstar seine Fans nicht nur über seine sportlichen Erfolge oder sein Privatleben – er teilt auch Werbung. Etwa einen Spot für einen Kofferhersteller, in dem er selbst mitspielt. Dass es sich dabei um Werbung handelt, für die er bezahlt wurde, macht er nicht kenntlich. 

Wegen dieser «Schleichwerbung» hat die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz nun bei der Lauterkeitskommission Beschwerde erhoben – gegen Federer, aber auch gegen andere Schweizer Instagram-Stars wie Mode-Influencerin Xenia Tchoumitcheva und Mountainbikerin Jolanda Neff. Das berichtet SRF. Wie Werbung auf sozialen Medien gekenntzeichnet wird, hat die Lauterkeitskommission bislang noch nicht entschieden. Nach der Beschwerde gerät sie nun unter Zugzwang.

Bezahlt fürs Loben

«Gerade Prominente haben grossen Einfluss auf ihre zum Teil sehr jungen Follower», erklärt Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz, gegenüber SRF. Deshalb sei wichtig, dass diese Influencer «auf den sozialen Medien offenlegen, dass sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht einfach so toll finden, sondern fürs Loben bezahlt werden». Das Layout von Werbeposts müsse sich deutlich von dem normaler Beiträge unterscheiden, fordert Stalder. 

Die Lauterkeitskommission äusserte sich nicht zu der eingegangenen Beschwerde. Der Kommunikationsbeauftragte Thomas Meier stellt gegenüber SRF allerdings klar: «Es gibt in der Schweiz ein klares Trennungsgebot. Grundsätzlich muss auf den ersten Blick klar sein, wenn etwas Werbung ist. Wenn es das nicht ist – dann handelt jemand unlauter.»

Konkret hat der Konsumentenschutz pro Instagram-Star Beschwerde wegen jeweils eines Posts erhoben. Im Falle Federers wird ein Video moniert, in dem der Tennisspieler eine Jacke und ein Stirnband mit klar sichtbarem Markenlogo trägt.

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