Urteil des Bundesgerichts Polizei darf kleine Mengen Cannabis für Eigenkonsum nicht einziehen

zs, sda

24.7.2023 - 12:00

Geringe Mengen Cannabis dürfen nicht eingezogen werden. (Themenbild)
Geringe Mengen Cannabis dürfen nicht eingezogen werden. (Themenbild)
Keystone

Eine geringfügige Menge Cannabis, die für den Eigenkonsum bestimmt ist, darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden.

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  • Die Staatsanwaltschaft wollte 3 Gramm Cannabis vernichten, die bei einem Mann eingezogen wurden.
  • Jetzt hat das Bundesgericht die Rückgabe, da der Stoff zum Eigengebrauch bestimmt war.

Das hat das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Grenze liegt bei 10 Gramm.

Für eine Einziehung und Vernichtung fehlt es gemäss den Ausführungen des Bundesgerichts an der gesetzlichen Voraussetzung einer so genannten Anlasstat. Der Erwerb und der Besitz kleinster Mengen Cannabis sei legal.

Dass zuvor mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine strafbare Handlung von einer Drittperson begangen wurde, reiche für den Nachweis der besagten Anlasstat nicht aus.

Im konkreten Fall war ein Mann 2019 vom Grenzwachtkorps am Bahnhof St. Margrethen kontrolliert worden. Er hatte 2,7 Gramm Marihuana und 0,6 Gramm Haschisch bei sich.

Das Kreisgericht Rheintal sprach ihn vom Vorwurf des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz frei. Es ordnete aber die Vernichtung des Cannabis an. Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. (Urteil 6B_911/2021 vom 19.6. 2023)

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