Guanziroli am GerichtDie Schweiz als Drehscheibe für Geldwäscher – so gehen die Täter vor
Silvana Guanziroli
20.11.2018
Das Bankgeheimnis ist gefallen, auf dem Schweizer Finanzplatz herrscht die Weissgeld-Strategie. Doch das schreckt längst nicht alle kriminellen Organisationen ab. Die Schweiz gilt als Drehscheibe für Geldwäscher. Am Mittwoch stand in Zürich ein Täter vor Gericht.
Der US-Amerikaner John Perry* sass drei Monate in Zürich in U-Haft. Der 59-jährige Finanzberater soll im grossen Stil dubioses Geld über die Schweiz geschleust haben. Davon ist die Staatsanwaltschaft für qualifizierte Wirtschaftskriminalität und internationale Rechtshilfe überzeugt. Sie hat den Mann und einen Komplizen der mehrfachen Geldwäscherei angeklagt.
Am Mittwoch muss sich der New Yorker vor dem Bezirksgericht verantworten. «Diese (Gelder, Anm. der Redaktion) hatten, wie der Beschuldigte wusste, keinen echten wirtschaftlichen vielmehr einen verbrecherischen Hintergrund. Sie dienten alleine der Verschleierung der wahren Hintergründe der Vermögenstransfers», schreibt die Behörde in ihrer Anklageschrift. Der Vorwurf ist happig. Und der Fall zeigt exemplarisch, wie Geldwäscher in der Schweiz zu Werke gehen.
Komplize angeworben
So reiste Perry regelmässig als Tourist ins Land ein. Anfang 2015 trat er mit einer Computer-Firma in Zürich in Kontakt. Er gewann das Vertrauen des Geschäftsinhabers und erwähnte dem Mann gegenüber, dass er jemanden suche, der ihm gegen eine Entschädigung ein Durchlaufkonto zur Verfügung stelle. Es diente schliesslich dazu, Gelder aus dem Ausland einzubezahlen, es weiterzuverschicken – auch das Geldabheben an Bankomaten wurde leicht. Übergeordneter Sinn und Zweck der Aktion: Beträge aus illegalen Geschäften zurück in die legale Wirtschaft fliessen zu lassen.
Das Vorgehen hört sich wie eine eins zu eins Kopie der erfolgreichen Netflix-Serie «Ozark» an. Dort versucht Marty Byrde (US-Schauspieler Jason Bateman) Drogengeld in grossen Summen über das lokale Gewerbe zu waschen.
Und genau so machte es auch Perry. Die Zürcher Staatanwaltschaft konnte auf der UBS-Bankverbindung Zahlungseingänge aus Rumänien, Abu Dhabi, Luxemburg, Singapur, Brüssel, Australien, Kanada, England oder den Niederlanden feststellen. Der Deliktbetragt beläuft sich auf knapp eine halbe Million Franken.
Das Geld, so ist sich die Anklage sicher, soll zum grossen Teil Investoren abgeknöpft worden sein. Diese seien durch den Beschuldigten und seine Hintermänner mit falschen Internetauftritten und betrügerischen Finanzkonstrukten getäuscht worden. Die Geldgeber glaubten nämlich, sie würden Wertpapiere des Schweizer Lebensversicherungskonzern SwissLife kaufen. Vor einer dieser betrügerischen Internetseiten, der Capstone FX Europe, warnte die Finma, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, bereits im November 2015.
In Sachen Geldwäscherei steht auch die Schweiz immer wieder in der Kritik. So sieht die Organisation Transparency International hierzulande grossen Handlungsbedarf. Es fehle schon nur ein zentrales Register mit den wirtschaftlichen Berechtigten von Firmen – ein solches sei aber internationaler Standard und trage dort, wo es exisitiere, elementar zur Erkennung von schmutzigen Geldern bei.
Die Schweiz prüft seit einiger Zeit Massnahmen für eine verbesserte Rechtslage, im Juni 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) eröffnet.
Und das mit gutem Grund: Im Jahr 2017 erhielt die Meldestelle für Geldwäscherei des Bundes (MROS) so viele Verdachtsmeldungen wie noch nie. Mit 4'684 Fällen stieg die Zahl zum Vorjahr um satte 60 Prozent.
Im Fall von John Perry floss der grösste Teil des ergaunerten und gewaschenen Geldes schliesslich nach Kolumbien und Rumänien – in letzterem Land auf ein Konto der Banca Transilvania. Doch leer ging der Beschuldigte nicht aus. Er habe für sich insgesamt 54'668 Franken abgezwackt, so die Staatsanwaltschaft.
Der Amerikaner musste sich im abgekürzten Verfahren vor dem Richter verantworten. Dieser folgte dem Antrag der Anklage voll und ganz. Er verurteilte den Geldwäscher zu 13 Monaten bedingt. Zudem muss er den Betrag, den er sich in die eigene Tasche steckte, zurückzahlen.
Wer eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er weiss oder annehmen muss, aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen herrühren, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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