Bundesgericht Genf muss einen Klima-Aktivisten härter bestrafen

zs, sda

3.5.2023 - 12:00

Die Genfer Justiz muss die Strafe für den verurteilten Klimaaktivisten verschärfen. (Archivbild)
Die Genfer Justiz muss die Strafe für den verurteilten Klimaaktivisten verschärfen. (Archivbild)
Keystone

Die Genfer Justiz muss einen Teilnehmer des «Marsch für das Klima» von 2018 härter bestrafen. Der Mann malte rote Handabdrücke auf die Fassade der Credit Suisse. Für die Aktion kann er sich nicht auf achtenswerte Beweggründe berufen, hat das Bundesgericht entschieden.

Das Genfer Kantonsgericht gewährte dem Mann auf der Grundlage von Artikel 48 des Strafgesetzbuches Strafmilderung. Die Bestimmung erlaubt eine tiefere Strafe, wenn der Täter aus achtenswerten Beweggründen, in schwerer Bedrängnis oder unter grosser seelischer Belastung gehandelt hat.

Im vorliegenden Fall ist die Anwendung dieses Artikels jedoch nicht zulässig, wie das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil schreibt.

Zwar hätten die politischen Aktionen der Klimaaktivisten einen idealistischen und selbstlosen Charakter, soweit sie darauf abzielten, die Bevölkerung zu sensibilisieren. Auszuschliessen ist der ehrbare Charakter laut Gericht jedoch, wenn die Aktionen zu Sachbeschädigungen oder einer Gefahr für Dritte führten. (Urteil 6B_620/2022 vom 30.3.2023)

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