Berner Giftmörder bleibt hinter Gittern Während seine Frau mit dem Tod ringt, schickt er seiner Geliebten SMS

zs, sda

7.10.2024 - 11:48

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde abgewiesen. (Archivbild)
sda

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Berner Giftmörders abgewiesen. Es bleibt damit bei einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Der Mann ermordete seine Ehefrau 2021 mit Colchicin, weil er ein neues Leben mit seiner Geliebten aufbauen wollte.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Berner Giftmörders abgewiesen. Es bleibt damit bei einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Der Mann ermordete seine Ehefrau 2021 mit Colchicin, weil er ein neues Leben mit seiner Geliebten aufbauen wollte.

Der Verurteilte hatte seiner Ehefrau eine sechsfach tödliche Dosis der Substanz in den Kaffee gemischt. Während die Frau im Spital mit dem Tod rang, schickte er seiner Geliebten Nachrichten und schlug einen Ausflug nach Lugano vor. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

In seiner Beschwerde focht der Mann lediglich das Strafmass an. Das Bundesgericht wies seine Rügen jedoch alle klar ab. Es hielt fest, dass das Berner Obergericht die Strafzumessung sehr sorgfältig begründet habe und dieser zu folgen sei.

Trauernden Witwer gemimt

Das Berner Gericht bezeichnete die Tat des Ehemannes als Eliminationsmord. Der Täter habe sich von seiner Frau trennen wollen, mit der er seit 25 Jahren verheiratet war. Eine Scheidung sei für ihn jedoch nicht in Frage gekommen.

So habe er den Plan gefasst, seine Ehefrau zu ermorden. Er habe genau recherchiert und sich für die Substanz Colchicin entschieden, obwohl er gewusst habe, dass eine Vergiftung damit zu starken Schmerzen führe. Dem Todeskampf seiner Frau habe er schweigend zugeschaut und danach den trauernden Witwer gespielt. (Urteil 6B_445/2024 vom 11.9.2024)

zs, sda